blind_Zahnm_Regularien

Veranstaltung Hygiene, Mikrobiologie und Virologie für Zahnmediziner

Regelung für die Teilnahme und die Scheinvergabe

Teilnahmeberechtigt sind alle Studenten-/-innen der Zahnmedizin mit bestandenem ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung.

Die Vorlesung wird in Präsenz angeboten und findet im Wintersemester statt.

Das Praktikum erfolgt im Wintersemester und findet in Präsenz statt.

Die Anwesenheit ist an beiden Praktikumstagen ist Pflicht und Voraussetzung, um an der Klausur teilnehmen zu dürfen.

Abwesenheit an beiden Kurstagen führt zu einer Wiederholung des Kurses zum nächsten angebotenen Zeitpunkt (i. d. Regel Folgestudienjahr). Fehlen an einem der Kurstage resultiert in einer festzulegenden entsprechenden Äquivalenzleistung.

Bitte beachten Sie die Informationen auf der Homepage (imikro.med.uni-rostock.de) des IMIKRO.

Sollte die epidemiologische Lage eine Umstellung auf Online-Lehre notwendig machen, wird dies eine Woche vorher bekannt gegeben.

Voraussetzung für die Scheinvergabe

Die Teilnahme an der Klausur ist verbindlich.

Für die Zulassung zur Klausur ist die Teilnahme am Praktikum Voraussetzung.

In der Klausur werden insgesamt 30 Multiple-Choice Fragen zu allen im Praktikum und in der Vorlesung bearbeiteten Teilgebieten der Mikrobiologie und Hygiene gestellt. Entsprechend können maximal 30 Punkte erreicht werden
(Bestehensgrenze = 60 % bzw. 18 Fragen korrekt beantwortet).

Die Bewertung erfolgt gemäß der gültigen Studiengangspezifischen Prüfungs- und Studienordnung.

Die Prüfungsleistung ist unbenotet. Als Erfolg reicht das Bestehen der Prüfung .

Auf Basis der gesammelten Informationen erfolgt die Scheinausgabe durch das Studiendekanat.

Für nicht erfolgreiche Studenten-/-innen der Zahnmedizin besteht die Möglichkeit, die Klausur zu wiederholen. Die Nachprüfung erfolgt in Abstimmung mit dem Studiendekanat und dem IMIKRO.

Sollte auch dann die Bestehensgrenze nicht erreicht werden, wird das weitere Prozedere mit dem Studiendekanat geklärt.

Durch die Teilnahme an der Klausur anerkennen Sie diese Vorgaben genauso, wie die selbstverständliche Vorgabe, eine Klausurarbeit ausschließlich selbständig und ohne Verwendung unzulässiger Mittel anzufertigen. Ferner bestätigen Sie durch Ihre Anwesenheit Ihre gesundheitliche Eignung zur Teilnahme an den Prüfungen.

Weitere Informationen können Sie im Sekretariat des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene (Tel. 0381 – 494 5901) bzw. auf der Homepage des Instituts (imikro.med.uni-rostock.de) erhalten.