IV - Virologie
Masernvirus
Untersuchungsindikation
- exanthematische Verlaufsform, bei ca. jedem fünften Patienten Komplikationen
(Pneumonie, Enzephalitis) - sehr seltene Spätkomplikation: subakute sklerosierende Masern-Panenzephalitis (Masern-SSPE)
Untersuchungsmaterial
- 5-10 ml Serum, Plasma
- Liquor
Methodik
- Quantitativer Nachweis von IgG- und -IgM-Antikörpern mittels ELISA
Bemerkungen
Masern sind weltweit verbreitet.
Als hoch ansteckende Erkrankung (Kontagionsindex 98%) kommt es bei über 95% der Betroffenen zur symptomatischen Primärinfektion.
Bei Vorliegen von Antikörpern (maternal oder durch Passivimmunisierung) resultiert i.d.R. ein asymptomatischer oder symptomarmer Verlauf bei trotzdem bestehender Infektiosität.
Infolge der Meldepflicht (seit 2001) werden dem RKI jährlich mit großer Schwankungsbreite i.d.R. unter 1000 Erkrankungsfälle für Deutschland gemeldet.
75% dieser übermittelten Fälle treten im Rahmen regional und zeitlich begrenzter Ausbrüche auf, insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten. In den Industrieländern liegt bei ungeimpften Menschen der Infektionsgipfel bei 5-9 Jahren, mit etwa 15 Jahren ist eine ca. 95%ige Durchseuchung erreicht.
Nach Einführung der Schutzimpfung 1963 sind zunehmend ältere Altersgruppen (>10 Jahre) von der Infektion betroffen. Die Zahl der Masernausbrüche konnte stark reduziert werden. Nach natürlicher Masernerkrankung besteht in der Regel lebenslange Immunität. Reinfektionen nach Immunisierung (auch nach empfohlener Zweifachimpfung) sind prinzipiell möglich.
Die sehr seltene Spätkomplikation subakute sklerosierende Masern-Panenzephalitis (Masern-SSPE) tritt in ca. 50% der Fälle bei Kindern auf, die eine Maserninfektion vor dem zweiten Lebensjahr durchgemacht haben. Die SSPE entwickelt sich durchschnittlich nach 6-8 Jahren, in 85% der Fälle vor dem 14. Lebensjahr.
Diagnostisch steht neben dem klinischen Bild an erster Stelle der Antikörpernachweis.
Die Möglichkeit des direkten Virusnachweises mittels PCR besteht am Nationalen Referenzzentrum des Robert Koch-Instituts und ist z.B. im Rahmen von Reinfektionen (ggf. ohne IgM-Antwort) oder unklarem klinischem Bild sinnvoll.
Bemerkungen zum Nachweisverfahren
Mittels ELISA (Enzyme Linked Immunosorbent Assay) können als quantitative Tests IgG und IgM als humane Antikörper gegen Masernviren in oben genannten Untersuchungsmaterialien nachgewiesen werden.
Leistungsmerkmale sind laut Hersteller:
IgG (Sensitivität >99 %, Spezifität 93,3%),
IgM (Sensitivität 95,4%, Spezifität >99 %)
Bewertung
Ein positiver IgM-Antikörpernachweis spricht für eine akute Maserninfektion. IgM-Antikörper können etwa ab dem 2. Exanthemtag nachgewiesen werden und bleiben für mindestens 4 - 6 Wochen positiv.
Sofern keine akute Maserninfektion vorliegt, zeigt der Nachweis spezifischer IgG-Antikörper eine zurückliegende Infektion bzw. eine erfolgreiche Schutzimpfung an, die Immunitätsschwelle wird mit 200 U/ml angegeben. Eine Unterscheidung einer durch Impfung oder durch Infektion erworbenen Immunität ist nicht möglich, jedoch ist die Antikörperkonzentration nach Impfung i. d. R. wesentlich niedriger.
Im Falle eines grenzwertigen Ergebnisses sollte der Test parallel mit einer im Abstand von 1 - 2 Wochen entnommenen, neuen Probe (Serumpaar) wiederholt werden.
cave:
Masern-IgG im Liquor:
Eine Beurteilung ist nur bei Bestimmung des spezifischen Antikörper-Index nach Reiber möglich (Einsendung eines Serum / Liquor-Paares).
Wir erbitten bei Anforderung der entsprechenden Untersuchung die telefonische Information an das Labor.
Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik erfolgen!
Stand: Juni 2014
Auszug Einsenderhinweise
- Masernvirus[18 KB]
Leistungsverzeichnis Masernvirus
Nachweis- möglichkeiten | Untersuchungs- material | Besonderheiten bei Probentransport, -lagerung* |
AK |
| - |
*(abweichend von allgem. Hinweisen zu Lagerung und Transport )
Legende
Ag | Antigennachweis |
Ak | Antikörpernachweis |
PCR | Polymerase Chain Reaction, Polymerase-Kettenreaktion |
Allgemeine Hinweise zu Lagerung und Transport
Blutproben für serologische Untersuchungen
- Zeit zwischen Probeentnahme und Laboreingang < 72h
- Lagerung bei Raumtemperatur oder gekühlt (2-8 °C)
Untersuchungsmaterial für molekularbiologische Untersuchungen (PCR)
- Nativmaterial oder Proben / Abstriche im Universal-Transportmedium (UTM) einsenden
- max. 24h Lagerung (gekühlt 2-8°C)
- Transport bei Raumtemperatur
Stuhlproben zum Antigennachweis
- Zeit zwischen Probeentnahme und Laboreingang < 72h
- Lagerung gekühlt bei 2-8°C
- Transport bei Raumtemperatur
Hygienemerkblatt
Masern
Meldepflicht
Verdacht, Erkrankung, Tod bzw. bei 2 oder mehr nosokomialen Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, namentlich zu melden an:
Gesundheitsamt
Abteilung Infektionsschutz
Paulstraße 22
18055 Rostock
0381 / 381 9552
- Pflichtformular laut Infektionsschutzgesetz § 6 (1)
- Formulare sind über hier bzw. im SAP abrufbar
- Meldepflichtig ist der feststellende Arzt.
- Bei direktem oder indirektem Nachweis vom Masernvirus, wenn Hinweise auf eine akute Infektion bestehen (Namentlich zu melden durch das Labor § 7(1) IfSG)
Benachrichtigung der Hygienefachkraft
0381 494 5014
Erreger
Masernvirus (hoch infektiös)
Führt bereits bei kurzer Exposition zu einer Infektion. Kontagionsindex nahe 100 %.
Löst bei über 95 % der ungeschützten Infizierten klinische Erscheinungen aus.
Infektiöses Material
Respiratorische Materialien
Übertragungsweg
Einatmen infektiöser Exspirationströpfchen (Sprechen) bzw. Tröpfchenkerne (Husten, Niesen)
Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen bzw. mit entsprechend kontaminierten Flächen
Inkubationszeit
8–10 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums,
14 Tage bis zum Ausbruch des Exanthems
Im Einzelfall bis zu 21 Tage bis zum Exanthembeginn möglich.
Dauer der Infektiosität
5 Tage vor Auftreten des Exanthems bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems
Diagnostik (zum Erstnachweis bzw. Verlauf)
Nachweis der virusspezifischen IgM-Antikörper
Virusnachweis per PCR
Serum auf Antikörper, ggf. Liquor für die PCR in die Virologie
Keine Verlaufsdiagnostik aus rein hygienischer Indikation erforderlich
Hygienemaßnahmen/Schutzmaßnahmen
Die unten beschriebenen Maßnahmen sind erforderlich bis 4 Tage nach Exanthembeginn.
Isolierung
Bereits bei Verdacht!
Eine eigene Toilette/Toilettenstuhl oder Wickeln im Bett ist notwendig.
Falls raumlufttechnische Anlagen vorhanden sind, ist für deren Weiterbetrieb eine Rücksprache mit der Krankenhaushygiene erforderlich.
Eine Kohortenisolierung ist möglich.
Die Patienten müssen zum Verlassen des Zimmers eine hygienische Händedesinfektion durchführen
(siehe Händedesinfektion).
Außerhalb des Zimmers hat der Patient einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen, wenn dies aus medizinischen Gründen möglich ist.
Entisolierung
5 Tage nach Auftreten des Exanthems
Kontaktpatienten
Nicht immune Patienten
- Eine Postexpositionsprophylaxe soll erwogen werden.
Patienten mit unklarer Immunität
- Immunstatus bestimmen (eilt).
Immune Patienten
- Es besteht keine Gefährdung für Mitpatienten.
Besucher
Die jeweiligen Patientenzimmer sind mit der Isolierungstafel zu kennzeichnen.
Alle Personen (Besucher wie Mitarbeiter) müssen sich vor dem Betreten des Zimmers im Stationsstützpunkt melden.
Die Besucher werden vom Stationspersonal über die Infektionsrisiken und speziellen Hygienemaßnahmen informiert, z. B. Körperkontakt ist zu meiden.
Nicht immune Besucher
- Tragen einen Mund-Nasen-Schutz
- Nach Verlassen des Zimmers HHD
Immune Besucher
- Nach Verlassen des Zimmers HHD
Ambulanter Bereich/Aufwachraum
Es ist nur aus organisatorischen Gründen (nicht aus hygienischen) sinnvoll die Patienten am Ende des Programms zu behandeln, da der Patient dann im Raum verbleiben kann und keine Problematik wegen Isolierung im Aufwachraum oder in der Wartezone entsteht.
Händedesinfektion
Händedesinfektion gemäß Basishygieneordnung.
Alle im Hause verfügbaren Händedesinfektionsmittel sind geeignet.
Einwirkzeit beachten.
Einmalhandschuhe
Erforderlich beim Umgang mit infektiösem Material und bei Arbeiten, bei denen mit Verschmutzung zu rechnen ist.
Schutzkittel
Erforderlich beim Betreten des Zimmers
Entsorgung im Zimmer
Mund–Nasen-Schutz/Schutzbrille
Bei immunem Personal
- Mund-Nasen-Schutz und Augenschutz sind nicht erforderlich.
Bei nicht-immunem Personal
- Mund-Nasen-Schutz erforderlich.
- Augenschutz kann ggf. sinnvoll sein.
Wäscheentsorgung
Normale Entsorgung
Geschirr
Geschirrspülautomat, Betriebstemperatur > 60°C.
Sofern vorhanden, chemisch-thermische Desinfektion mit Gewerbegeschirrspüler
Pflege-/Behandlungs- und Untersuchungsgeräte und -Hilfsmittel (Medizinprodukte)
Nach Gebrauch desinfizieren bzw. nach Herstellerangaben aufbereiten bzw. verwerfen.
Abfallentsorgung
Normale Entsorgung (‘‘Krankenhausspezifische Abfälle‘‘ – AS 180104/180101/Abfallgruppe B)
Fäzes und Urin in die Kanalisation
Flächendesinfektion
Desinfektion nach Kontamination, bei Entlassung bzw. routinemäßig laut Basishygieneordnung (siehe BHO/Desinfektion).
Desinfektionsmittel laut Desinfektionsplan
Patiententransfer
Transportdienst und Zielbereich sind zu informieren.
Medizinprodukte sind desinfizierend zu reinigen.
Das Bett muss für den Transport nicht desinfiziert werden.
Nicht immunes Personal
- Sollte nicht den Transport durchführen.
- Wenn dies unumgänglich ist, gelten die Festlegungen, die unter "Persönlicher Schutzausrüstung" dargestellt sind.
Immunes Personal
- Beim Transport sind keine Besonderheiten zu beachten.
- Standardhygiene ist ausreichend
Besonderheiten im OP
Es ist nicht notwendig, infektiöse Patienten am Ende des Programms zu behandeln.
Standardhygiene ist ausreichend!
Besonderheiten für das Personal
Infizierte Mitarbeiter sind freizustellen.
Wiederaufnahme der Arbeit frühestens 5 Tage nach Exanthembeginn möglich.
Schwangere sollten nach Möglichkeit Besuche unterlassen. Wenn Besuche notwendig sind (z. B. eigenes Kind ist erkrankt), muss auf das Risiko für den Fetus hingewiesen werden.
Stand: August 2020
Masern
- Masern.pdf[27 KB]