Hygienemerkblätter (HMB) der UMR

Schwere Atemwegsinfektionen auslösende Coronaviren

(MERS, SARS, SARS-CoV-2/COVID-19)

Meldepflicht

Gemäß § 6 IfSG ist

  • der Verdacht auf eine Erkrankung,
  • eine Erkrankung
  • und der Tod

in Bezug auf COVID-19 meldepflichtig.

Gemäß § 7 IfSG ist

  • der Nachweis des Erregers SARS-CoV-2, soweit er auf eine akute Infektion hinweist,

meldepflichtig.

Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern müssen auch melden, wenn ein Patient oder eine Patientin mit Bezug auf COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommen oder auf ITS verlegt wird. Diese Meldung erfolgt über DEMIS (siehe Button auf Desktop im UMR-Netzwerk).

Gesundheitsamt
Abteilung Infektionsschutz
Paulstr. 22
18055 Rostock
0381 381 9552
ga.infektionsschutz{bei}rostock.de

Pflichtformular lt. Infektionsschutzgesetzt § 6 (1)

Formulare sind hier bzw. im SAP abrufbar.

Meldepflichtig ist der feststellende Arzt.

Bei direktem oder indirektem Nachweis von den o. g. speziellen Coronaviren, wenn Hinweise auf eine akute Infektion bestehen (Namentlich zu melden durch das Labor § 7(1) IfSG)

Benachrichtigung der Hygienefachkraft
0381 494 5014

Erreger

  • MERS, SARS, SARS-CoV-2/COVID-19

SARS-CoV-2 Varianten unterscheiden sich durch ihre Replikationseffizienz in den oberen Atemwegen sowie durch die Infektionsdosen und damit durch ihre Ansteckungsfähigkeit.

Die im Folgenden aufgeführten hygienischen Präventions­maßnahmen gelten unterschiedslos für alle Varianten.

Andere Coronaviren verursachen einfache Atemwegsinfektionen, die in der Regel keine besonderen hygienischen Maßnahmen bedürfen.

Infektiöses Material

  • Atemwegsmaterialien
  • kontaminierte Oberflächen

Übertragungsweg

  • Aerogen über Tröpfchen und Aerosole
  • über Handkontakte

Inkubationszeit

3-5 (bis zu 14) Tage

Dauer der Infektiosität

Bei immunkompetenten Personen mit asymptomatischem/gering symptomatischem (keine Sauerstoffbedürftigkeit) Verlauf:

  • 2 Tage vor sowie bis ca. 7 Tage nach Beginn der Symptome

Bei schwer an COVID-19 Erkrankten (Sauerstoffbedürftigkeit) und stark immunologisch beeinträchtigten Patienten

  • dauert die Infektiosität 14 Tage bis mehrere Monate nach Beginn der Symptome.

Diagnostik (zum Erstnachweis bzw. Verlauf)

Spezifische RT-PCR aus folgenden Atemwegsmaterialien:

Obere Atemwege

  • Nasopharynx-Abstrich oder -Spülung
  • Oropharynx-Abstrich

Tiefe Atemwege

  • Bronchoalveoläre Lavage
  • Sputum
    (nach Anweisung produziert bzw. induziert; Arbeitsschutz beachten)
  • Trachealsekret

Beachte:

RNA-Nachweis („PCR-Test“)

Der PCR-Nachweis ist der Goldstandard.

Die PCR ist für einen Positivnachweis konzipiert, die Bestätigung der Abwesenheit infektionstüchtiger Coronaviren ist damit nur unter Vorbehalt möglich.

Antigennachweis („Schnelltest“)

Der Antigennachweis ist der PCR in jedem Qualitätsparameter unterlegen.

Einziger Vorteil ist seine schnelle, geräteunabhängige Durchführbarkeit, auch außerhalb des Labors.

Negative Testergebnisse bei fehlender Symptomatik sind bei niedriger bis mittlerer Inzidenz akzeptabel.

Positive Testergebnisse müssen zwingend mittels PCR betätigt werden.

Für die Bestellung, Durchführung, Ergebnisprotokollierung und das spezifische Qualitätsmanagement der Antigen-Schnelltests sind von den Durchführenden zwingend besondere Regeln zu beachten.

Jeder durchgeführte Test muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und gegebenenfalls nach Infektionsschutzgesetz gemeldet werden.

Antikörpernachweise auf ELISA-Basis

Antikörpernachweise auf ELISA-Basis sind für die Akutdiagnostik nicht geeignet, können aber für infektionsepidemiologische Fragestellungen genutzt werden.

Der gesicherte Beleg einer schützenden Immunität nach durchgemachter Infektion bzw. die zwingende Indikationsstellung für eine Booster-Impfung ist derzeit so nicht möglich.

Hygienemaßnahmen/Schutzmaßnahmen

Erstkontakt Aufnahme/Empfang

Das generelle PCR-basierte Corona-Aufnahmescreening wird eingestellt.

Patienten

Bei Patienten (stationär, prästationär, wiederkehrend tagesklinisch angebunden) wird nur bei Covid-verdächtigen Symptomen ein PCR-basiertes Screening durchgeführt
(= symptombasiertes PCR-Screening).

Bei stationären Patienten, die einer Funktionsdiagnostik zugeführt werden und Covid-verdächtige Symptome aufweisen, das Ergebnis des symptombasierten PCR-Screenings jedoch noch nicht vorliegt, wird zusätzlich ein Antigen-Schnelltest vor Ort durchgeführt und dokumentiert.

Dies gilt auch für Patienten, die über die Notaufnahme mit Covid-verdächtigen Symptomen aufgenommen und innerhalb des Hauses verlegt oder einer Funktionsdiagnostik zugeführt werden.

Ambulanz-Patienten

Bei Ambulanz-Patienten oder Patienten zur ambulanten Funktionsdiagnostik ohne stationäre Aufnahme wird bei Covid-verdächtigen Symptomen ein Antigen-Schnelltest vor Ort durchgeführt und dokumentiert.

Isolierung

Bei begründetem Verdacht umgehende Isolierung (möglichst mit Vorraum/Schleuse), zumindest Zuweisung eines separaten Raumes (z. B. in der Aufnahmestation bzw. bei der ambulanten Behandlung).

Entisolierung

1. Für positiv getestete stationäre Patienten mit schwerem Verlauf (mit Sauerstoffbedürftigkeit) gilt:

  • Mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit bzw. nachhaltige Besserung

PLUS

  • In der Regel 14 Tage nach Symptombeginn

PLUS

Voraussetzung dafür ist eine negative PCR-Untersuchung bzw. niedrig positive PCR mit einem Ct-Wert ≥ 33.

2. Für positiv getestete stationäre Patienten mit mildem oder moderatem Verlauf (ohne Sauerstoff­bedürftigkeit):

  • Mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit bzw. nachhaltige Besserung

PLUS

  • In der Regel 10 Tage nach Symptombeginn

PLUS

  • Negatives Antigentest-Ergebnis

3. Für positiv getestete stationäre Patienten bei asymptomatischer Infektion:

  • In der Regel 8 Tage nach Erstnachweis des Erregers

4. Für positiv getestete Mitarbeiter gilt:

  • Das Personal trägt einen Mund-Nasen-Schutz.

  • Der Einsatz positiv getesteter Mitarbeiter (symptomatisch oder asymptomatisch) kann individuell mit der Kranken­haushygiene abgestimmt werden.

Verlegung

Verlegung von Patienten aufgrund bestätigter SARS-CoV-2- Infektion/COVID-19-Erkrankung in ein Krankenhaus:

Bei der Verlegung von Patienten mit bestätigter SARS-CoV-2- Infektionen/COVID-19-Erkrankung sowie von engen Kontaktpersonen ohne ausreichenden Immunschutz hat eine Vorab-Information des Krankenhauses zu erfolgen.

Der vollständig ausgefüllte Übergabebogen ist zu übermitteln.

Kontaktpersonen

Für die Definition enger Kontaktpersonen verweisen wir auf die aktuellen Festlegungen des RKI.

Diese sind:

  • Aufenthalt im Nahfeld (< 1,5 m Abstand) >10 Minuten ohne adäquaten Schutz
  • Gespräch (< 1,5 m Abstand) ohne adäquaten Schutz, unabhängig von Dauer oder direkter Kontakt mit respiratorischem Sekret
  • Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole für >10 Minuten

In der Regel ist eine Quarantäne von Kontaktpersonen nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Im Rahmen von Ausbruchsgeschehen sind dagegen zwingend Isolations-/Quarantänemaßnahmen zu greifen.

Wenn es für den Patienten tolerierbar ist, trägt er bei jeglichem Kontakt zu anderen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.

Kontaktpersonen führen ein Symptomtagebuch bzw. werden im Rahmen der täglichen Visite auf Corona-spezifische Symptome hin befragt.

Besucher

Die jeweiligen Patientenzimmer sind mit der Isolierungstafel zu kennzeichnen.

Alle Besucher müssen sich vor dem Betreten des Zimmers im Stationsstützpunkt melden.

Die Besucher werden vom Stationspersonal über die Infektionsrisiken informiert sowie in die speziellen Hygiene­maßnahmen eingewiesen und wie folgt beraten:

  • Besucher müssen mindestens 1,5 Meter Abstand halten
  • Besucher tragen einen Schutzkittel und eine FFP2-Maske
  • Bei Verlassen des Zimmers müssen Besucher eine hygienische Händedesinfektion durchführen.

Ambulanter Bereich/Aufwachraum

Patienten sind zu isolieren und können nicht gemeinsam mit anderen Patienten im Aufwachraum/Wartebereich versorgt werden.

Händedesinfektion

Händedesinfektion gemäß Basishygieneordnung.

Alle im Hause verfügbaren Händedesinfektionsmittel sind geeignet, weil hinreichend wirksam.

Einwirkzeit beachten!

Einmalhandschuhe

Erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körper­flüssigkeiten oder Ausscheidungen.

Nach dem Ablegen hygienische Händedesinfektion!

Schutzkittel

Einfacher Schutzkittel erforderlich beim Betreten des Zimmers.

Entsorgung im Zimmer.

Mund-Nasen-Schutz/Maske

Personal

Bei Kontakt zu begründetem Verdachtsfall bzw. nachgewiesener Erkrankung ist mindestens eine FFP2-Maske erforderlich.

Patient

Trägt während der differentialdiagnostischen Abklärung in der Aufnahmestation/ambulanten Versorgung medizinischen Mund-Nasen-Schutz.

Wenn es für den Patienten tolerierbar ist, trägt er bei jeglichem Kontakt zum Personal, wie z. B. bei der Visite oder dem Legen einer Infusion, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder besser eine FFP2-Maske.

Schutzbrille

Eine einfache Schutzbrille ist in der Regel ausreichend, insbesondere wenn der Patient einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz trägt bzw. die Atemwege des Patienten therapeutisch abgeschirmt sind (siehe unter Mund-Nasen-Schutz).

Zur Intubation, Extubation und zur Tracheotomie ist zusätzlich das Tragen eines Shields (Visier) empfehlenswert.

Wäscheentsorgung

Entsorgung im Patientenzimmer.

Transport zur Wäscherei im fest verschlossenen Plastiksack (für infektiöse Wäsche).

Geschirr

Geschirrspülautomat, Betriebstemperatur > 60 °C

Sofern vorhanden, chemisch-thermische Desinfektion im Gewerbegeschirrspüler.

Pflege-/Behandlungs- und Untersuchungsgeräte und -Hilfsmittel (Medizinprodukte)

Nach Gebrauch desinfizierend reinigen bzw. Aufbereitung nach Herstellerangaben bzw. verwerfen.

Vorratshaltung von Wäsche, Medikamenten und Sterilgut im Zimmer auf ein Minimum reduzieren.

Nach Entlassung bzw. Verlegung können alle Materialien, welche staub– und lichtgeschützt gelagert wurden, im Zimmer verbleiben.

Abfallentsorgung

Normale Entsorgung (‘‘Krankenhausspezifische Abfälle‘‘ – AS 180104/180101/Abfallgruppe B);

Fäzes und Urin in die Kanalisation

Flächendesinfektion

Desinfektion aller erreichbaren Flächen im Patientenzimmer mindestens 1 x pro Tag, bei Entlassung bzw. sofortige Desinfektion nach Kontamination.

Desinfektionsmittel laut Desinfektionsmittelplan

Patiententransfer

Beschränkung auf medizinisch unvermeidbare Transporte.

Transportdienst und Zielbereich sind zu informieren.

Transport muss als Einzeltransport erfolgen und entsprechend angemeldet werden.

Das Bett ist für den Transport frisch zu beziehen oder abzu­decken.

Patient

Patient mit medizinischen Mund-Nasen-Schutz

Personal

Schutzkittel, Handschuhe, mindestens FFP2-Maske, Schutzbrille

Besonderheiten im OP

Es ist nicht notwendig, infektiöse Patienten am Ende des Programms zu behandeln.

Besonderheiten für das Personal

Schwangere Mitarbeiterinnen

Schwangere haben den Arbeitgeber umgehend über ihre Schwangerschaft zu informieren. Nach einer individuellen Gefährdungsbeurteilung wird über den weiteren Einsatz entschieden.

Aktuelle Informationen und Einschätzungen sind beim LAGuS MV erhältlich (Abteilung Arbeitsschutz und techn. Sicherheit).

Wiederaufnahme der Arbeit von nachweislich Erkrankten (Mitarbeiter)

Siehe unter „Dauer der Infektiosität“ und „Entisolierung“

Screening- bzw. Kontrollabstriche

Das generelle PCR-basierte Corona-Aufnahmescreening wird ab dem 20.02.2023 eingestellt.

Bei Patienten (stationär, prästationär, wiederkehrend tagesklinisch angebunden) wird nur bei Covid-verdächtigen Symptomen ein PCR-basiertes Screening durchgeführt (=symptombasiertes PCR-Screening).

Bei Ambulanz-Patienten oder Patienten zur ambulanten Funktionsdiagnostik ohne stationäre Aufnahme wird bei Covid-verdächtigen Symptomen ein Antigen-Schnelltest vor Ort durchgeführt und dokumentiert.

Bei stationären Patienten, die einer Funktionsdiagnostik zugeführt werden und Covid-verdächtige Symptome aufweisen, das Ergebnis des symptombasierten PCR-Screenings jedoch noch nicht vorliegt, wird zusätzlich ein Antigen-Schnelltest vor Ort durchgeführt und dokumentiert.

Für die Untersuchung mittels RT-PCR aus Atemwegsmaterialien

Abstrich mit

  • sterilem beflockten Tupfer sowie Röhrchen mit rotem Deckel (UTM)

oder alternativ

  • sterilem beflockten Tupfer sowie Röhrchen mit malvenfarbenem Deckel und Transportmedium (eSWAB)

Kontaktpersonen

  • erhalten nur bei Corona-spezifischen Symptomen einen Rachen- bzw. Nasopharyngealabstrich (PCR-Test)
  • Mitarbeiter können weiterarbeiten, sollten aber für die Dauer der Inkubationszeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen

Stand: 22.01.2024

Schwere Atemwegsinfektionen auslösende Coronaviren (MERS, SARS, SARS-CoV-2/COVID-19)