Surveillance nach § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Universitätsmedizin Rostock

Die hygienische Surveillance

umfasst eine Reihe von Aktionen, die allesamt dazu dienen sollen, die Erreger- und Infektionslast im Krankenhaus auf dem minimal möglichen Niveau zu halten. Dazu werden Häufigkeiten von Infektionen und Erregern sowie deren Antibiotikaresistenzmuster und schließlich der Verbrauch von Antibiotika strukturiert erfasst und zwecks Vergleichbarkeit mit internen, regionalen und/oder nationalen Referenz- / Benchmarking-Werten normiert und Risiko-stratifiziert.

Nach Auswertung der Daten werden die daraus gewonnenen Erkenntnisse und abzuleitenden Handlungsempfehlungen denen vermittelt, die direkt für die Patienten sorgen und von denen die Rohdaten ursprünglich ermittelt wurden. Angesichts der Komplexität der Daten und Handlungsempfehlungen geschieht die Auswertung und Übermittlung sinnvollerweise in Form eines schriftlichen Berichts an den o.g. Personenkreis. Teile daraus werden zudem durch Präsentationen und Schulungen vermittelt, um das Engramm der besonders wichtigen Informationen zu vertiefen.

Surveillancebericht im Intranet

Der Surveillancebericht nach § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Universitätsmedizin Rostock steht den Mitarbeitern der UMR im Intranet zur Verfügung.

Der Zugriff erfolgt über die Intranetseite des IMIKRO und ist nur innerhalb der UMR zugänglich.

Mehr Infos

Die jährliche Erstellung eines Surveillanceberichts ist nach § 23 (4) Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 10 (4) Landeshygieneverordnung zwingend vorgeschrieben. Beide Gesetze verlangen ebenso, dass die Inhalte des Surveillanceberichts an alle Betroffenen in verständlicher Form übermittelt werden.

Im Folgenden finden Sie die Surveillanceberichte der Universitätsmedizin Rostock. Damit Tendenzen positiver Entwicklungen (z. B. als Folge neuer Handlungsvorgaben und Schulungen) wie auch ungünstige Trends (z. B. durch unzureichende Diagnostik oder einseitig akzentuierte Therapieschemata) sichtbar werden, vergleicht der Bericht eines Jahres immer auch zur Situation in den vorangegangenen Jahren.

Die Form der Surveillanceberichte ist bisher weder durch Leitlinien von Fachgesellschaften noch gesetzlich vorgegeben, sondern basiert originär auf den Ideen der IMIKRO-Mitarbeiter. Über die Zeit lernen wir als Berichterstatter, wie diese Berichte zu optimieren sind, so dass sich deswegen wie auch durch neue Rahmenbedingungen die Form der Berichte über die Zeit wandelt.