Kosten

Die Abrechnung der diagnostischen Leistung folgt den entsprechenden Tarifwerken (GOÄ, DKG-NT, EBM).

Da gerade im ambulanten Bereich für Diagnostik nicht immer eine EBM-Ziffer existiert, besteht die Möglichkeit, bestimmte Diagnostik als individuelle Gesundheits­leistung zu beauftragen (IGeL).
Gerne teilen wir Ihnen die Kosten für solche Leistungen auf Anfrage mit.

Für hygienische Messleistungen, wie z. B. Trinkwasseruntersuchungen, Schimmelpilzmessungen, etc. existieren keine bundeseinheitlichen Tarifwerke. Gerne unterbreiten wir Ihnen hier ein individuelles Angebot.