Neuartiges Coronavirus
Schwere Atemwegsinfektionen auslösende Coronaviren
(MERS, SARS, SARS-CoV-2/COVID-19)
Hygienemerkblatt
(Auszug Hygienemerkblätter der UMR)
Schwere Atemwegsinfektionen auslösende Coronaviren (MERS, SARS, SARS-CoV-2/COVID-19)
Schwere Atemwegsinfektionen auslösende Coronaviren
(MERS, SARS, SARS-CoV-2/COVID-19)
Meldepflicht
Verdacht, Erkrankung, Tod namentlich zu melden an:
Gesundheitsamt
Abteilung Infektionsschutz
Paulstr. 22
18055 Rostock
0381 381 9552
ga.infektionsschutz{bei}rostock.de
Pflichtformular lt. Infektionsschutzgesetzt § 6 (1)
Formulare sind hier bzw. im SAP abrufbar.
Meldepflichtig ist der feststellende Arzt.
Bei direktem oder indirektem Nachweis von den o. g. speziellen Coronaviren, wenn Hinweise auf eine akute Infektion bestehen (Namentlich zu melden durch das Labor § 7(1) IfSG)
Benachrichtigung der Hygienefachkraft
0381 494 5014
Erreger
- MERS, SARS, SARS-CoV-2/COVID-19
SARS-CoV-2 Varianten unterscheiden sich durch ihre Replikationseffizienz in den oberen Atemwegen, sowie durch die Infektionsdosen und damit durch ihre Ansteckungsfähigkeit.
Die im Folgenden aufgeführten hygienischen Präventionsmaßnahmen gelten unterschiedslos für alle Varianten und sind bei konsequenter Durchführung gleich wirksam.
Andere Coronaviren bewirken einfache Atemwegsinfektionen, die in der Regel keine besonderen hygienischen Maßnahmen bedürfen.
Infektiöses Material
- Atemwegsmaterialien
- kontaminierte Oberflächen
Übertragungsweg
- Aerogen über Tröpfchen und Aerosole
- über Handkontakte
Inkubationszeit
3-14 Tage
Dauer der Infektiosität
Bei immunkompetenten Personen mit asymptomatischen Verlauf zwei Tage vor sowie bis 14 Tage nach Beginn der Symptome.
Bei immunkompetenten Personen und geringfügig symptomatischem Verlauf (keine Sauerstoffbedürftigkeit) endet die Infektiosität in der Regel frühestens 14 Tage nach Symptombeginn sowie 48 Stunden nach Einsetzen einer nachhaltigen Besserung bzw. einer Symptomfreiheit.
PCR-Untersuchungen zum Beleg der nicht mehr bestehenden Infektiosität sind für beide Personengruppen NICHT erforderlich, ein Antigentest ist ausreichend.
Bei schwer an COVID-19 Erkrankten (Sauerstoffbedürftigkeit) und stark immunologisch beeinträchtigten Patienten dauert die Infektiosität 14 Tage bis mehrere Monate nach Beginn der Symptome.
Für den Beleg des Endes der Infektiosität sind für diese Personen, neben der nachhaltigen Besserung über mindestens 48 Stunden, zwei PCR-Untersuchungen aus im Abstand von 24 Stunden gewonnenen Proben und mit Ct-Werten von ≥ 33 beizubringen.
Diagnostik (zum Erstnachweis bzw. Verlauf)
Spezifische RT-PCR aus folgenden Atemwegsmaterialien:
Obere Atemwege
- Nasopharynx-Abstrich oder -Spülung
- Oropharynx-Abstrich
Tiefe Atemwege
- Bronchoalveoläre Lavage
- Sputum
(nach Anweisung produziert bzw. induziert; Arbeitsschutz beachten) - Trachealsekret
Beachte:
Die PCR ist für einen Positivnachweis konzipiert, die Bestätigung der Abwesenheit infektionstüchtiger Coronaviren ist damit nur unter Vorbehalt möglich.
Antigennachweis („Schnelltest“)
Der Antigennachweis ist der PCR in jedem Qualitätsparameter unterlegen.
Einziger Vorteil ist seine schnelle, geräteunabhängige Durchführbarkeit auch außerhalb des Labors.
Negative Testergebnisse ohne anschließende Bestätigungstests sind bei niedriger bis mittlerer Inzidenz akzeptabel.
Positive Testergebnisse müssen zwingend mittels PCR betätigt werden und die Mitarbeiter*innen müssen sich unmittelbar in häusliche Isolierung begeben.
Für besondere, vom Vorstand in aktuellen Mitteilungen an die Mitarbeiter definierten Situationen kann eine besonders schnell durchführbare PCR angefordert werden.
Für die Bestellung, Durchführung, Ergebnisprotokollierung und das spezifische Qualitätsmanagement der Antigen-Schnelltests sind von den Durchführenden zwingend besondere Regeln zu beachten.
Jeder durchgeführte Test muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und gegebenenfalls nach Infektionsschutzgesetz gemeldet werden.
Antikörpernachweise auf ELISA-Basis
Antikörpernachweise auf ELISA-Basis sind für die Akutdiagnostik nicht geeignet, können aber für infektionsepidemiologische Fragestellungen genutzt werden.
Der gesicherte Beleg einer schützenden Immunität nach durchgemachter Infektion bzw. die zwingende Indikationsstellung für eine Booster-Impfung ist derzeit so nicht möglich.
Hygienemaßnahmen/Schutzmaßnahmen
Erstkontakt in der Aufnahme/Empfang
Patienten mit geringen bis mittelgradigen Atemwegssymptomen sollen dem Krankenhaus bzw. den MVZ-Praxen fern bleiben und zu Hause, mit möglichst wenig Kontakten zu anderen Personen, auf ihre Genesung warten!
Sofern aufgrund der Atemwegssymptomatik (Husten, Halsschmerzen, Fieber, Dyspnoe) eine ärztliche Untersuchung/Behandlung unumgänglich erscheint, erhält der Patient einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz und wird bei Vorliegen eines begründeten Verdachts (siehe unten) umgehend abgesondert.
Verdachtsabklärung durch Arzt/Ärztin/Testkriterien
- Schwere respiratorische Symptome
- z. B. akute Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber
- Störung des Geruchs- und/oder Geschmacksinns
- Symptome und enger Kontakt mit bestätigtem COVID-19-Fall (Kontaktperson)
- Verschlechterung des klinischen Bildes nach anhaltenden akuten respiratorischen Symptomen
- Akute respiratorische Symptome jeder Schwere, insbesondere bei:
- Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe
- Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus
- Möglicher Exposition, beispielsweise Veranstaltungen mit unzureichender Einhaltung der AHA+L-Regeln
- Kontakt zu Personen mit akuter respiratorischer Erkrankung (im Haushalt oder Cluster ungeklärter Ursache UND 7-Tages-Inzidenz > 35/100.000)
- erfolgtem Kontakt zu vielen Personen
- weiterhin (prospektiv) engem Kontakt zu vielen Personen oder Risikopatienten
MERS- und SARS-Verdachtsfälle
Für MERS- und SARS-Verdachtsfälle gelten diese Vorgaben sinngemäß.
Isolierung
Bei begründetem Verdacht umgehende Isolierung (möglichst mit Vorraum/Schleuse), zumindest Zuweisung eines separaten Raumes (z. B. in der Aufnahmestation bzw. bei der ambulanten Behandlung).
Entisolierung, Aufhebung der Quarantäne
1. Für positiv getestete stationäre Patienten gilt:
Isolation über 14 Tage nach den ersten Symptomen bzw. Erstnachweis.
Liegt eine nachhaltige Symptombesserung über mindestens 48 Stunden vor, kann der Patient endisoliert werden.
Voraussetzung dafür sind zwei PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden mit Ct-Werten von ≥ 33.
2. Für positiv getestete Mitarbeiter gilt:
Verlassen der Isolation nach 5 Tagen nach positivem Testnachweis, sofern eine nachhaltige Symptombesserung über 48 Stunden eingetreten ist und an Tag 5 ein PCR-Test mit einem Ct-Wert > 30 vorliegt.
Ohne Freitestung können positiv getestete Mitarbeiter nach 10 Tagen die Isolation verlassen.
Ein erneuter PCR- oder Antigentest ist nicht nötig.
Für positiv getestete Mitarbeiter mit/ohne Symptome (bei Personalmangel) gilt:
Vorzeitige Rückkehr, sofern eine schriftliche Erklärung des Einrichtungsleiters über unkompensierbare Personalknappheit und konsekutive Patientengefährdung vorliegt.
Die Rückkehr erfolgt erst nach dem Einverständnis durch das Gesundheitsamt unter Einhaltung der damit verbundenen Auflagen.
Verlegung
Verlegung von Patienten aufgrund bestätigter SARS_CoV-2- Infektionen/COVID 19- Erkrankung in ein Krankenhaus:
Bei der Verlegung von Patienten mit bestätigter SARS_CoV-2- Infektionen/COVID 19- Erkrankung sowie von engen Kontaktpersonen ohne ausreichenden Immunschutz hat eine Vorab-Information des Krankenhauses zu erfolgen.
Der vollständig ausgefüllte Übergabebogen ist zu übermitteln.
Kontaktpersonen
Für die Definition enger Kontaktpersonen verweisen wir auf die aktuellen Festlegungen des RKI.
Diese sind:
- Aufenthalt im Nahfeld (< 1,5 m Abstand) >10 Minuten ohne adäquaten Schutz
- Gespräch (< 1,5 m Abstand) ohne adäquaten Schutz, unabhängig von Dauer oder direkter Kontakt mit respiratorischem Sekret
- Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole für >10 Minuten
Kontaktpatienten geimpft
In der Regel ist eine Isolierung/Quarantäne nicht zwingend für vollständig Geimpfte/Genesene erforderlich, wird jedoch empfohlen.
Im Rahmen von Ausbruchsgeschehen ist dagegen zwingend zu isolieren/zu Quarantänemaßnahmen zu greifen.
Wenn es für den Patienten tolerierbar ist, trägt er bei jeglichem Kontakt zu anderen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
Geimpfte Kontaktpersonen führen ein Symptomtagebuch bzw. werden im Rahmen der täglichen Visite auf Corona-spezifische Symptome hin befragt.
Sofern ein Verdacht auf einen eventuellen Impfdurchbruch besteht, ist unmittelbar die Diagnostik (PCR-Test) zu initiieren und Isolationsmaßnahmen einzuleiten.
Routinemäßig ist am 5-6 Tag nach Kontakt ein PCR-Test durchzuführen.
Kontaktpatienten ungeimpft
Isolierung/Quarantäne im Einzelzimmer für 10 Tage erforderlich.
Unmittelbare Testabnahme (PCR) nach Kontakt sowie im Verlauf an Tag 10.
Entisolierung bei negativem Testergebnis (PCR) möglich.
In Abhängigkeit von der Belegungssituation ist eine vorzeitige „Freitestung“ ab Tag 7, nach Rücksprache mit der Krankenhaushygiene, gegebenenfalls möglich.
Wenn es für den Patienten tolerierbar ist, trägt er bei jeglichem Kontakt zu anderen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
Besucher
Der Besucherverkehr muss eingeschränkt, gegebenenfalls unterbunden werden.
Es gilt die 3G-Regel, das heißt, nur wer geimpft, getestet oder genesen ist, darf auf die Station, maximal zwei Personen pro Patient am Tag.
Je nach epidemischer Lage können auch striktere Regelungen (2G- bzw. 2Gplus-Regel) gelten.
Änderungen werden tagesaktuell durch die UMR-Leitung bekannt gegeben.
Die jeweiligen Patientenzimmer sind mit der Isolierungstafel zu kennzeichnen.
Alle Personen (Besucher wie Mitarbeiter) müssen sich vor dem Betreten des Zimmers im Stationsstützpunkt melden.
Die Besucher werden vom Stationspersonal über die Infektionsrisiken informiert sowie in die speziellen Hygienemaßnahmen eingewiesen und wie folgt beraten:
- Besucher müssen mindestens 1,5 Meter Abstand halten
- Besucher tragen einen Schutzkittel und einen dicht anliegenden medizinischen Mund-Nasen-Schutz
- Bei Verlassen des Zimmers müssen Besucher eine hygienische Händedesinfektion durchführen.
Ambulanter Bereich/Aufwachraum
Patienten sind zu isolieren und können nicht gemeinsam mit anderen Patienten im Aufwachraum/Wartebereich versorgt werden.
Händedesinfektion
Händedesinfektion gemäß Basishygieneordnung.
Alle im Hause verfügbaren Händedesinfektionsmittel sind geeignet, weil hinreichend wirksam.
Einwirkzeit beachten!
Einmalhandschuhe
Erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen.
Nach dem Ablegen hygienische Händedesinfektion!
Schutzkittel
Einfacher Schutzkittel erforderlich beim Betreten des Zimmers.
Entsorgung im Zimmer.
Mund-Nasen-Schutz
Personal
Bei Kontakt zu begründetem Verdachtsfall bzw. nachgewiesener Erkrankung ist mindestens eine FFP2-Maske erforderlich.
Während der differentialdiagnostischen Abklärung eines vagen Verdachtsfalls ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
Der medizinische Mund-Nasen-Schutz kann ebenfalls hinreichen, wenn die Atemwege des Patienten therapeutisch abgeschirmt sind (z. B. Beatmung, geschlossene Absaugung)
Patient
Trägt während der differentialdiagnostischen Abklärung in der Aufnahmestation/ambulanten Versorgung medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
Wenn es für den Patienten tolerierbar ist, trägt er bei jeglichem Kontakt zum Personal, wie z. B. bei der Visite oder dem Legen einer Infusion, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder besser eine FFP2-Maske.
Schutzbrille
Eine einfache Schutzbrille ist in der Regel ausreichend, insbesondere wenn der Patient einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz trägt bzw. die Atemwege des Patienten therapeutisch abgeschirmt sind (siehe unter Mund-Nasen-Schutz).
Zur Intubation, Extubation und zur Tracheotomie ist zusätzlich das Tragen eines Shields (Visier) empfehlenswert.
Wäscheentsorgung
Entsorgung im Patientenzimmer.
Transport zur Wäscherei im fest verschlossenen Plastiksack (für infektiöse Wäsche).
Geschirr
Geschirrspülautomat, Betriebstemperatur > 60 °C
Sofern vorhanden, chemisch-thermische Desinfektion im Gewerbegeschirrspüler.
Pflege-/Behandlungs- und Untersuchungsgeräte und -Hilfsmittel (Medizinprodukte)
Nach Gebrauch desinfizierend reinigen bzw. Aufbereitung nach Herstellerangaben bzw. verwerfen.
Vorratshaltung von Wäsche, Medikamenten und Sterilgut im Zimmer auf ein Minimum reduzieren.
Abfallentsorgung
Normale Entsorgung (‘‘Krankenhausspezifische Abfälle‘‘ – AS 180104/180101/Abfallgruppe B);
Fäzes und Urin in die Kanalisation
Flächendesinfektion
Desinfektion aller erreichbaren Flächen im Patientenzimmer mindestens 1 x pro Tag, bei Entlassung bzw. sofortige Desinfektion nach Kontamination.
Desinfektionsmittel laut Desinfektionsmittelplan
Patiententransfer
Beschränkung auf medizinisch unvermeidbare Transporte.
Transport muss als Einzeltransport erfolgen und entsprechend angemeldet werden.
Das ausgefüllte Formular „Übergabebogen zu COVID-19 des LAGuS M-V“ ist bei Verlegung (auch innerhalb der UMR) und Entlassung zwingend mitzugeben.
Patient
Patient mit medizinischen Mund-Nasen-Schutz
Personal
Schutzkittel, Handschuhe, mindestens FFP2-Maske, Schutzbrille
Transportdienst und Zielbereich sind zu informieren.
Das Bett ist für den Transport frisch zu beziehen oder abzudecken.
Besonderheiten im OP
Beschränkung auf unvermeidbare Operationen.
Es ist nicht notwendig, infektiöse Patienten am Ende des Programms zu behandeln.
Besonderheiten für das Personal
Schwangere Mitarbeiterinnen
Schwangere haben den Arbeitgeber umgehend über ihre Schwangerschaft zu informieren.
Nach einer individuellen Gefährdungsbeurteilung wird über den weiteren Einsatz entschieden.
Aktuelle Informationen und Einschätzungen sind beim LAGuS MV erhältlich (Abteilung Arbeitsschutz und techn. Sicherheit).
Siehe hierzu auch das Informationsmaterial:
- „Coronavirus SARS-CoV-2 – Arbeitsschutz in der Schwangerschaft“ (LAGuS, Stand 16.12.2021)
Wiederaufnahme der Arbeit von nachweislich Erkrankten (Mitarbeiter)
Siehe unter „Dauer der Infektiosität“ und „Entisolierung“
Vollständig geimpfte Kontaktpersonen (Tag 15 nach der zweiten Impfung/Boosterimpfung) und Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben („Genesene“) und mit mindestens einer Impfstoffdosis geimpft sind, müssen sich nicht zwingend in Quarantäne begeben.
Details hierzu siehe unter „Kontaktpersonen geimpft“.
Screening- bzw. Kontrollabstriche
Für die Untersuchung mittels RT-PCR aus Atemwegsmaterialien
Abstrich mit
- sterilem beflockten Tupfer sowie Röhrchen mit rotem Deckel (UTM)
oder alternativ
- sterilem beflockten Tupfer sowie Röhrchen mit malvefarbenem Deckel und Transportmedium (eSWAB)
Es gelten die oben genannten Einschränkungen (siehe Diagnostik) zur Aussagekraft des Testergebnisses, insbesondere bei symptomfreien/-armen Testpersonen.
In Abhängigkeit von der epidemischen Situation wird bei allen stationär aufzunehmenden Patienten, unabhängig vom Impfstatus, prinzipiell ein Aufnahmescreening durchgeführt.
Das genaue Prozedere wird in tagesaktuellen Mitteilungen der UMR-Leitung geregelt.
Dies gilt auch für die tagesklinischen Patienten, die am ersten Tag und dann im Wochenrhythmus zu testen sind.
Kontaktpatienten
- ein Rachen- bzw. Nasopharyngealabstrich
Betriebsangehörige - enge Kontaktpersonen
- Siehe unter Kontaktpersonen
Mitarbeiter ohne Symptome
Die Mitarbeiter dürfen unter bestimmten Auflagen weiterarbeiten.
Dazu zählen:
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und
- Rachen- bzw. Nasopharyngealabstrich,
der erste Abstrich so früh wie möglich nach Bekanntwerden der Exposition und am sechsten Tag nach Kontakt
Abstriche NUR durchführen, wenn der Mitarbeiter weiterhin im Dienst ist, das heißt, wenn der Mitarbeiter sich im Urlaub befindet bzw. frei hat, ist kein Abstrich durchzuführen!
Wenn Kolleginnen engen Kontakt zu Covid-19-positiven Menschen hatten (beispielsweise im familiären Umfeld), erfolgen Abstriche unmittelbar sowie an Tag 5 oder 6.
Für die ordnungsgemäße, eindeutig personenbezogene Bearbeitung der Proben und die Abrechnung gegenüber den Kassen ist die Krankenkassen-Chipkarte einzulesen.
Der Arbeitsbereich ist anzugeben, um mit den jeweils zuständigen Vorgesetzten weitere Personaluntersuchungen und gegebenenfalls Arbeitsschutzmaßnahmen abzuklären.
Bei Auftreten von Symptomen müssen sich Mitarbeiter sofort in der Häuslichkeit isolieren. Die weitere Behandlung erfolgt dann in Absprache mit dem Hausarzt.
Stand: 21.11.2022
Schwere Atemwegsinfektionen auslösende Coronaviren (MERS, SARS, SARS-CoV-2/COVID-19)
Meldebögen
(Auszug Formulare Bereich Hygiene)
COVID-19 - Übergabebogen (LAGuS M-V)
Stand: 15.11.22
Word-Dokument
Meldeformular - Meldepflichtige Krankheit gemäß § 6 IfSG und erweiterter Meldepflicht MV - Arzt
Meldepflichtige Krankheit gemäß § 6 IfSG und erweiterter Meldepflicht MV (LAGuS M-V)
Meldeformular - Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 gemäß § 6 IfSG
Meldebogen - schwere Atemwegsinfektionen auslösende Coronaviren - betrifft Patienten
Erfassung eines Kontakts zu Patienten mit schweren Atemwegsinfektionen auslösenden Coronaviren (MERS, SARS, SARS.CoV-2/COVID-19)
Betrifft: Patienten
Stand: 21.04.2021
Meldebogen - schwere Atemwegsinfektionen auslösende Coronaviren - betrifft Personal
Erfassung einer Tätigkeit mit Personen mit schweren Atemwegsinfektionen auslösenden Coronaviren ohne adäquate persönliche Schutzausrüstung
Betrifft: Personal
Stand: 21.04.2021
Meldebogen - Benachrichtigung zur Aufbereitung des Geschirrs über UMS GmbH
Benachrichtigung zur Aufbereitung des Geschirrs über UMS GmbH
Stand: 09/2021
Einsenderhinweis
(Auszug Einsenderhinweise IMIKRO)
Coronavirus (CoV)
Coronavirus (CoV)
Erreger |
|
Verfahren |
|
Indikation |
|
Material | Serologie
PCR
|
Methode | Qualitativer RNA-Nachweis im Real-Time-PCR-Verfahren |
Lauris- | PCR
Serologie
|
Weiterführende Informationen | Hygienemerkblatt der UMR MERS-CoV
|
Stand: Januar 2021
Coronavirus (CoV)
Zeitliches Bearbeitungsschema
C
(Auszug zeitliches Bearbeitungsschema IMIKRO)
Erreger | Nachweisart | Geeignete Materialien | Mo. | Di. | Mi. | Do. | Fr. | Sa. | So. |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Campylobacter spp. | AK | Ser. | x | ||||||
Campylobacter spp. | Kultur | Stu. | x | x | x | x | x | x1 | x1 |
Campylobacter spp. | PCR | Stu. | x | x | x | x | x |
| x1 |
Candida spp. | AG | Ser. | x | x | |||||
Candida spp. | AK | Ser. | x | x | |||||
Candida spp. | PCR | EDTA-Bl., AWM, Li. | x | x | |||||
Candida spp. | Kultur | siehe "mögliche Materialien" | x | x | x | x | x | x1 | x1 |
Chlamydia pneumoniae | AK | Ser. | x | x | |||||
Chlamydia pneumoniae | PCR | AWM | x | x | x | x | x | x1 | |
Chlamydia psittaci | AK | Ser. | x | x | |||||
Chlamydia psittaci (Ornithose) | PCR | AWM | auf Anforderung | ||||||
Chlamydia trachomatis | AK | Ser. | x | x | |||||
Chlamydia trachomatis | PCR | Cervixabstr., Urethraabstr., Erststr.-Ur. | x | x | |||||
Clostridioides difficile | AG | Stu. | x | x | x |
|
| ||
Clostridioides difficile | PCR | Stu. | x | x | x | x | x | x1 | |
Coronavirus | PCR | AWM | x | x | x | x | x | x1 | |
Coronavirus | PCR | AWM | x | x | x | x | x | x1 | x1 |
Coxiella burnetii | AK | Ser. | x | ||||||
Coxsackievirus | AK | Ser. | x | ||||||
Coxsackievirus | PCR | AWM, Li., Stu. | x | x | |||||
Cryptococcus gattii | PCR | Li. | x | x | x | x | x | x | x |
Cryptococcus gattii | Kultur | siehe "mögliche Materialien | x | x | x | x | x | x1 | x1 |
Cryptococcus neoformans | PCR | Li. | x | x | x | x | x | x | x |
Cryptococcus neoformans | Kultur | siehe "mögliche Materialien" | x | x | x | x | x | x1 | x1 |
Stand: März 2021
Legende Wochentage
Symbol | Erklärung |
---|---|
x | Bearbeitung der Materialien bei Probeneingang bis 18:00 Uhr |
x1 | Bearbeitung der Materialien bei Probeneingang bis 10:30 Uhr |
x2 | sofortige Bearbeitung nur bei Augenabstrichen (Keratokonjunktivitis epidemica), sonst am Folgetag |
x3 | sofortige Bearbeitung der HIV-Serologie im Rahmen von Nadelstichverletzungen (NSV) |
Informationen für MitarbeiterInnen
(Auszug Informationen für MitarbeiterInnen Bereich Hygiene)
Hygienemaßnahmen an den Pforten der Kliniken der UMR - Neuartiges Coronavirus
Stand: 25. März 2020
Hygienemaßnahmen an den Pforten der Kliniken der UMR - Neuartiges Coronavirus
An- und Ablegen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bei der Versorgung von COVID-19-Patienten
Stand: 26.03.2020
An- und Ablegen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bei der Versorgung von Covid-19-Patienten
Informationen für Patienten
(Auszug Informationen für Patienten Bereich Hygiene)
Hinweise des Robert Koch-Institus (RKI) zur häuslichen Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung
Flyer des Robert Koch-Instituts (RKI) für Patienten und Angehörige
Stand: 24.03.2020