Hygienemerkblätter (HMB) der UMR

Virales hämorrhagisches Fieber (VHF)

Geltungsbereich

Einige VHF-Erreger (Filo-, Arenaviren, genaue Listung siehe unten) sind wegen ihrer Kontagiosität und des Ausmaßes der durch sie hervorgerufenen Erkrankungen in die Risikogruppe 4 (RG-4) nach Biostoffverordnung eingestuft.

Sowohl aus Gründen des Infektionsschutzes (§ 30 (1) IfSG) als auch Gründen des Arbeitsschutzes (TRBA250, TRBA100) dürfen hochverdächtig oder sicher an diesen Erregern Erkrankte nur in definierten Einrichtungen behandelt bzw. diagnostische Materialien aus solchen Patienten in entsprechenden Labors untersucht werden.

Über solche Einrichtungen verfügt die UMR nicht, weswegen weder entsprechende Erkrankte zur Behandlung noch entsprechendes Material zur Virusanzucht in der UMR auf- bzw. angenommen werden dürfen.

Es besteht aber die Möglichkeit, dass an VHF durch RG-4 Organismen erkrankte Patienten ohne Kenntnis dieser (Differential) Diagnose in der UMR behandelt werden und sich die Diagnose erst unter der Behandlung ergibt.

Ferner können an VHF durch RG-3 Organismen (Bunya-, Flaviviren, genaue Listung siehe unten) erkrankte Patienten in der UMR behandelt bzw. deren Materialien zur Untersuchung kommen.

Nur für diese Fälle gilt dieses Merkblatt.

Das für die betroffenen Patienten, wie für das medizinische Personal, besondere Problem besteht darin, dass die klinische Symptomatik bei VHF-Erkrankten der Symptomatik bei EHEC, Leptospirose, Malaria, Meningokokken- (und anderer bakterieller) Sepsis, Rickettsiose, Shigellose sowie Typhus gleicht, letztere aber (viel) häufiger als VHF-Erkrankungen in Deutschland sind.

Damit besteht die Gefahr, dass in Nicht-Epidemiezeiten VHF-Erkrankungen zu spät erkannt werden bzw. besonders in Zeiten von VHF-Epidemiewarnungen Patienten mit anderen Erkrankungen aus übertriebener Vorsicht falsch behandelt werden bzw. bei diesen die gebotene Labordiagnostik unterlassen wird.

Daher ist über differenziert erhobene anamnestische
Angaben
(Reise, Beruf, Familie!)sowie gegebenenfalls vorhandene diagnostische Daten möglichst frühzeitig das Ausmaß des Verdachts zu ermitteln.

Meldepflicht

Verdacht, Erkrankung, Tod bzw. bei 2 oder mehr Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, umgehend telefonisch und per Fax namentlich zu melden an:

Gesundheitsamt
Abteilung Infektionsschutz
Paulstraße 22
18055 Rostock

Tel.: 0381 381 5378 / 79 / 80
(unter der Woche von 7 bis 16 Uhr)

Tel.: 0171 860 4437
(unter der Woche von 16 bis 7 Uhr und von Freitag 16 Uhr bis Montag 7 Uhr)

Fax: 0381 381 9552

Pflichtformular laut Infektionsschutzgesetz § 6 (1)

Formulare sind über imikro.med.uni-rostock.de bzw. im SAP abrufbar.

Meldepflichtig ist der feststellende Arzt.

Bei direktem oder indirektem Nachweis von Ebola-, Hanta-, Lassa-, Marburgvirus bzw. allen anderen VHF-Viren, wenn Hinweise auf eine akute Infektion bestehen
(Namentlich zu melden durch das Labor § 7(1) IfSG)

Ferner: sofortige Meldung auch eines vagen Verdachts an den Krankenhaushygieniker (Tel.: 494 5930) bzw. an den diensthabenden Arzt des IMIKRO (die Tel.-Nr. ist bei der Telefonzentrale (494 117) hinterlegt).

Wegen der Brisanz der entsprechenden Erkrankung ist ein Krankheitsverdacht für RG-4 Viren auch dem Ärztlichen Direktor / der Ärztlichen Direktorin zu melden, der/die umgehend die weitere Kommunikation nach außen koordiniert.

Erreger

Arenaviren

(Flexal- [RG-3, Guanarito- [RG-4], Junin- [RG-4], Lujo- [RG-4], Lassa- [RG-4], Machupo- [RG-4], ], Sabiavirus [RG-4]);

Bunyaviren

(Hantavirus [Andes/Hantaan/Seoul; alle RG-3], Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber- [RG-4], Rift-Valley- [RG-3]);

Filoviren

(Ebola- [RG-4], Marburgvirus [RG-4])

Flaviviren

(Dengue- [RG-3], Gelb- [RG-3], Kyasanur-Forest- [RG-3], Omsk- [RG-3] -Fiebervirus)

[RG = Risikogruppe nach BioStoffV, TRBA 462]

Da keines der VHF-Viren in Deutschland endemisch ist, weisen alle Betroffenen eine Reiseanamnese auf
(nach abnehmender epidemiologischer Häufigkeit der VHF-Fälle in Europa):

Südosteuropa/Vorderasien, tropisches Afrika, Südamerika, Südostasien.

In den Endemieländern treten VHF-Erkrankungen (insbesondere mit Filoviren) epidemisch auf und verschärfen damit das Problem der sonst (sehr) seltenen Erkrankungen deutlich.

Einige der VHF-Viren zählen zu den potentiellen Bioterror­agenzien, so dass Erkrankungen auch als Folge krimineller Aktivitäten im In- oder Ausland theoretisch vorstellbar sind. Dies ist allerdings bisher noch nie geschehen.

Alle genannten Erreger sind behüllte RNA-Viren.

Sie weisen in der Regel nur eine geringe Tenazität (Umweltstabilität) auf und werden typischerweise von Desinfektionsmitteln mit dem Wirkungsbereich A inaktiviert.

Aus Gründen maximaler Sicherheit wird in der UMR jedoch die Inaktivierung durch Desinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich B empfohlen.

Die besondere Gefahr der VHF-Erreger liegt in der teilweise niedrigen Infektionsdosis, dem häufig dramatischen, weil in bis zu 90 % d. F. letalen, Krankheitsverlauf und dem Fehlen von kausalen Therapie- bzw. Vakzinierungsmöglichkeiten.

Infektiöses Material

Alle Körperausscheidungen und Schleimhautsekrete sowie alle invasiv gewonnenen, insbesondere blutige Materialien.

Übertragungsweg

Direkter Kontakt zur verletzten Haut bzw. zur Schleimhaut, zu Blut, anderen Körperflüssigkeiten und Geweben;
wahrscheinlich bzw. gesichert auch Exposition gegen Aerosole aus infektiösen Sekreten und anderen Flüssigkeiten;

Indirekter Kontakt zu kontaminierten Oberflächen auf (intakte Haut) dem bzw. in der unmittelbaren Umgebung (i. d. R. < 1m) des Patienten.

Alle hier aufgeführten Flavi-, fast alle Bunya- und einige der Arenaviren werden natürlicherweise maßgeblich bzw. ausschließlich über blutsaugende Insekten/Spinnentiere übertragen.

Entsprechend sind Verletzungen mit infektiösen Gegenständen und für einige der Viren auch Spritzer auf Schleimhäute die einzigen Wege für eine Mensch-zu-Mensch Übertragung im Krankenhaus!

Inkubationszeit

(2-) 8-10 (-40) Tage bis zum Beginn der allgemeinen Krankheitssymptome, wenige weitere Tage bis zum Beginn des hämorrhagischen Stadiums

Bei einigen VHF-Viren mit zwischengeschalteter kurzer (max. 24-stündiger) Latenzphase („zweiphasiger Verlauf“)

Dauer der Infektiosität

<1 Tag vor Auftreten der klinischen Symptome bis mehrere Tage nach kompletten Verschwinden der Symptomatik

Diagnostik (zum Erstnachweis bzw. Verlauf)

Nur in Speziallabors, dort

  • Nachweis der virusspezifischen Antikörpern
  • Qualitativer/quantitativer Virusnachweis per PCR

Hygienemaßnahmen/Schutzmaßnahmen

Die unten beschriebenen Maßnahmen sind unbedingt und durchgängig erforderlich bis zur Verlegung bzw. Entlassung des Patienten bzw. bis zum Abtransport der Leiche.

Isolierung

Zwingend Erforderlich!

Eine eigene Toilette/Toilettenstuhl oder Wickeln im Bett ist notwendig.

Falls raumlufttechnische Anlagen vorhanden sind, ist eine Rücksprache mit der Krankenhaushygiene erforderlich.

Patienten mit RG-4-Virusinfektionen müssen durchgängig im Raum der Aufnahme bzw. im Isolierzimmer bleiben, bis zur Verlegung in ein spezialisiertes Zentrum.

Alle bildgebende und Labordiagnostik wird mit mobilen Geräten in diesem Raum durchgeführt. Über den weiteren Umgang mit den Geräten am Ende der Behandlung wird in Absprache mit der Krankenhaushygiene entschieden.

Für Patienten mit RG-3 Virus-Infektionen werden die Umstände, unter denen das Zimmer z. B. zur Durchführung einer Diagnostik oder Spezialbehandlung verlassen werden kann, individuell zusammen mit der Krankenhaushygiene und der Klinikumsleitung festgelegt.

Entisolierung

Alle Entscheidungen zur Entisolierung nur in Absprache mit dem Infektionsteam und der Klinikumsleitung.

Kontaktpatienten

Expositionsgrad umgehend ermitteln.

Bei engem Kontakt (< 1 Meter) zu Patienten mit RG-4-Virus­infektion präemptive Isolierung in separatem Einzelzimmer dringend erwägen.

Alle Entscheidungen zur Isolierung bzw. zum Verzicht auf diese, nur in Absprache mit der Krankenhaushygiene und der Klinikumsleitung.

Besucher

Besucherverkehr auf ein absolutes Minimum beschränken bzw. im Fall von RG-4 Virusinfektionen komplett untersagen.

Die jeweiligen Patientenzimmer sind mit der Isolierungstafel zu kennzeichnen.

Alle Personen (Besucher wie Mitarbeiter) müssen sich vor dem Betreten des Zimmers im Stationsstützpunkt melden.

Die Besucher werden vom Stationspersonal über die Infektionsrisiken informiert und in die speziellen Hygiene­maßnahmen eingewiesen.

Grundsätzlich gelten die gleichen Hygienemaßnahmen wie für das medizinische Personal.

Ambulanter Bereich/Aufwachraum

Für Patienten mit RG-4-Virusinfektionen nicht relevant, da Operationen oder Eingriffe nur im spezialisierten Zentren durchgeführt werden dürfen.

Für Patienten mit RG-3-Virusinfektionen ist es aus organisatorischen und juristischen (nicht zwingend aus hygienischen) Gründen sinnvoll, am Ende des Programms behandelt zu werden, da der Patient dann im Raum verbleiben kann und keine Problematik hinsichtlich der Isolierung im Aufwachraum oder in der Wartezone entsteht.

Händedesinfektion

Händedesinfektion gemäß Basishygieneordnung.

Trotz wahrscheinlich ausreichender Wirksamkeit von Mitteln mit Wirkungsbereich A sollte, aus Gründen maximaler Sicherheit, ein viruswirksames Desinfektionsmittel verwendet werden.

Desderman pure 2 x 30 Sekunden

Einwirkzeit beachten!

Einmalhandschuhe

  • Erforderlich bei allen Arbeiten am Patienten und im Raum des Patienten.
  • Zwingend zwei Paar Handschuhe tragen.

Schutzkittel

Flüssigkeitsdichte Ausführung tragen!

Zwingend erforderlich beim Betreten des Zimmers

Entsorgung im Zimmer

Bei RG-4 Viren sind flüssigkeitsdichte Ganzkörperschutz­anzüge zu bevorzugen (Vorrat in der Abteilung für Infektiologie bzw. Feuerwehr/Rettungsdienst HRO)

Mund-Nasen-Schutz/Schutzbrille

Bei Infektionen mit RG-4 Viren sowie mit Andesvirus

Zwingend FFP3 Maske
(alternativ belüfteter Helm, siehe unter Kopfhaube)

Bei Infektionen mit RG-3 Viren

Reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz

Augenschutz ist in allen Fällen zu tragen
(alternativ belüfteter Helm, siehe unter Kopfhaube).

Alle Materialien werden im Zimmer entsorgt.

Kopfhaube

Bei Infektionen mit RG-4 Viren

Tragen eines mit Überdruck und gefilterter Luft belüfteten Helms (Vorhaltung in der Abteilung für Infektiologie bzw. Feuerwehr/Rettungsdienst HRO)

Sofern nicht verfügbar, Tragen einer OP-Kopfhaube

Bei RG-3 Virusinfektionen

Nicht notwendig

Wäscheentsorgung

Bei RG-4 Virusinfektionen

Wäsche wird als infektiöser Müll gesammelt (Blaue Tonne, EAK 18 01 03) und wie dieser durch Verbrennung vernichtet

Bei RG-3 Virusinfektionen

Nur in speziell gekennzeichneten Infektionswäschesäcken,

Transport aus dem Zimmer nach Umverpackung des Wäsche­sacks mit reißfestem Plastiksack.

Geschirr

Bei RG-4 Virusinfektionen

  • Ausschließlich Einweggeschirr,
  • Entsorgung als infektiöser Müll

Bei Infektionen mit RG-3 Viren

  • Geschirrspülautomat,
  • Betriebstemperatur > 60 °C
  • Sofern vorhanden, chemisch-thermische Desinfektion mit Gewerbegeschirrspüler

Pflege-/Behandlungs- und Untersuchungsgeräte und -Hilfsmittel (Medizinprodukte)

Bei RG-4 Virusinfektionen

  • Nach Gebrauch verwerfen

Bei RG-3 Virusinfektionen

  • Nach Gebrauch desinfizieren bzw. nach Herstellerangaben aufbereiten bzw. verwerfen.

Abfallentsorgung

Bei RG-4 Virusinfektionen

Entsorgung als infektiöser Müll (Blaue, fest verschließbare Tonne, EAK 18 01 03),
Vernichtung durch Verbrennen

Bei RG-3 Virusinfektionen

Normale Entsorgung
(‘‘Krankenhausspezifische Abfälle‘‘ –
EAK 18 01 04 bzw. 18 01 01 [spitze/scharfe Gegenstände],
18 01 02 [Flüssigkeiten > 100 ml]);

Fäzes und Urin bei allen Infektionen in die Kanalisation

Flächendesinfektion

Desinfektion aller erreichbaren Flächen im Patientenzimmer mit viruzidem Desinfektionsmittel mindestens 1 x pro Tag, bei Entlassung bzw. sofortige Desinfektion nach Kontamination

(Dismozon plus, über die Apotheke der UMR abrufbar;
Anwendungskonzentration 0,8 % = 2 Beutel/4 Liter)

Patiententransfer

Bei RG-4-Virusinfektionen

Nur Transport mit speziell geschultem Personal und durch das Gesundheitsamt definierten Fahrzeugen – Hygieneinstruktionen erfolgen durch das Gesundheitsamt und das Transportpersonal.

Bei RG-3-Virusinfektionen

Transportdienst und Zielbereich sind zu informieren.

Medizinprodukte sind desinfizierend zu reinigen.

Das Bett wird für den Transport desinfiziert.

Beim Transport sind keine Besonderheiten zu beachten.
Standardhygiene ist ausreichend.

Materialtransport

Für den Transport der Materialien in die diagnostischen Labors sind alle Vorgaben der Gefahrgutordnung der UMR einzuhalten.

Dies bedeutet die Nutzung von

  • Spezialbehältern und speziellen Transportunternehmen für Materialien mit RG‑4‑Viren sowie von
  • doppelten stoß-/reißfesten, flüssigkeitsdichten und fest schließenden Probengefäßen/-hüllen für Materialien mit RG-3-Viren.

Für den Umgang mit den Materialien im diagnostischen Labor gelten eigenständige Standardarbeitsanweisungen der jeweiligen Laborbereiche.

Materialien mit RG-4-Viren dürfen in den Laboren der UMR nicht bearbeitet werden.

Besonderheiten im OP

Für Patienten mit RG-4 Virusinfektionen

  • Nicht relevant, da Operationen oder Eingriffe nur im spezialisierten Zentren durchgeführt werden dürfen.

Für Patienten mit RG-3 Virusinfektionen

  • Aus organisatorischen und juristischen (nicht zwingend aus hygienischen) Gründen sinnvoll, die Patienten am Ende des Programms zu behandeln.
  • Standardhygienemaßnahmen für den OP-Bereich reichen aus!

Besonderheiten für das Personal

Mitarbeiter mit möglichem ungeschützten Kontakt zum Patienten werden umgehend dem Betriebsärztlichen Dienst vorgestellt.

Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen.

Typischerweise zeigen alle VHF-Virusinfektionen, bis auf Filovirusinfektionen, wenig Tendenz zu Sekundär- oder weiteren Infektionen.

Schwangere dürfen mit den Patienten nicht in Kontakt kommen.

Stand: September 2023

Virales hämorrhagisches Fieber (VHF)