Spezielle Hygieneordnungen der UMR
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Das Aufbereitungskompendium wurde auf der Grundlage
- des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
- des Medizinproduktegesetzes (MPG)
- der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
- der Biostoffverordnung (BioStoffV)
- der Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)
- der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) Richtlinien
- der BG Vorschriften/Unfallverhütungsvorschriften (BGV/UVV)
- der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch Institutes (RKI) unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen des Universitätsklinikums Rostock
sowie unter Mitwirkung der betroffenen und verantwortlichen Mitarbeiter erarbeitet.
Das Aufbereitungskompendium ist für folgende Bereiche gültig:
- UNZ/Zentrale Endoskopieaufbereitung
- ZOM/AEMP
- ZIM/Klinik I/Bronchoskopieabteilung
Das Aufbereitungskompendium bildet die Grundlage für die praktische Durchsetzung der Belange der Medizinproduktesicherheit, der Krankenhaushygiene und des Arbeitsschutzes bei der Medizinprodukteaufbereitung und soll den Mitarbeitern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung dienen.
Das Aufbereitungskompendium ist für jeden Medizinprodukte aufbereitenden Mitarbeiter bindend.
Bei Rückfragen (z. B. bezüglich der Bedeutung anderer Gesetze und Verordnungen zu diesem Thema) wenden Sie sich bitte an die Hygienefachkräfte.
Mitgeltende Unterlagen
- Basishygieneordnung
- Hygienemerkblätter
- Desinfektionspläne der einzelnen Bereiche
Dr. C. Stehle
Ärztliche Vorständin
A. Laban
Pflegevorstand
C. Petersen
Kaufmännischer Vorstand
Prof. Dr. E. Reisinger
Wissenschaftlicher Vorstand
PD Dr. P. Warnke
Krankenhaushygieniker
Stand: September 2023
Vorwort
- _Deckblatt.pdf[26 KB]