Spezielle Hygieneordnungen der UMR

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprach­formen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeich­nungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Das Aufbereitungskompendium wurde auf der Grundlage

  • des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
  • des Medizinproduktegesetzes (MPG)
  • der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
  • der Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • der Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)
  • der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) Richtlinien
  • der BG Vorschriften/Unfallverhütungsvorschriften (BGV/UVV)
  • der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch Institutes (RKI) unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen des Universitätsklinikums Rostock

sowie unter Mitwirkung der betroffenen und verantwortlichen Mitarbeiter erarbeitet.

Das Aufbereitungskompendium ist für folgende Bereiche gültig:

  • UNZ/Zentrale Endoskopieaufbereitung
  • ZOM/AEMP
  • ZIM/Klinik I/Bronchoskopieabteilung

Das Aufbereitungskompendium bildet die Grundlage für die praktische Durchsetzung der Belange der Medizinproduktesicherheit, der Krankenhaushygiene und des Arbeitsschutzes bei der Medizinprodukteaufbereitung und soll den Mitarbeitern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung dienen.

Das Aufbereitungskompendium ist für jeden Medizinprodukte aufbereitenden Mitarbeiter bindend.

Bei Rückfragen (z. B. bezüglich der Bedeutung anderer Gesetze und Verordnungen zu diesem Thema) wenden Sie sich bitte an die Hygienefachkräfte.

Mitgeltende Unterlagen

Dr. C. Stehle
Ärztliche Vorständin

A. Laban
Pflegevorstand

C. Petersen
Kaufmännischer Vorstand

Prof. Dr. E. Reisinger
Wissenschaftlicher Vorstand

PD Dr. P. Warnke
Krankenhaushygieniker


Stand: September 2023

Vorwort