Spezielle Hygieneordnungen der UMR

Hygieneordnung Schwimmbad Zentrum für Nervenheilkunde (ZN)

1. Zuständigkeiten

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personen­bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Bereich

Telefon

Abfallentsorgung

494 5463

Arbeitsschutz

494 5460

Hygienemaßnahmen

- Leiter der Physiotherapieabteilung des ZN

494 9548

- Hygienebeauftragter Physiotherapeut

494 9548

Hygienische Überwachung

- Gesundheitsamt

(0381) 381 5371/74/81/82

- Hygienefachkräfte der UMR

494 5014/5912/5996

Raumlufttechnische Anlagen

494 5430

Gesundheitsschädlinge

- Meldung

494 5375

- Wenn nicht erreichbar - Dispatcher

494 6666

Technische Parameter (Überprüfung)

494 5439

2. Reinigung und Desinfektion

2.1   Desinfektion

  • Siehe Desinfektionsplan ZN/Schwimmbad (Anlage 1)

2.2   Maßnahmen bei akuter Verunreinigung durch Kot und Erbrochenem im Badewasser

  • Becken ist umgehend zu sperren
  • Aufbereitung des Beckens ist zu stoppen
    • Ausbreitung des fäkalen/erbrochenen Materials in der Anlage soll dadurch unterbrochen werden.
  • Rinnenumschaltung und Entfernung des fäkalen/erbrochenen Materials
  • Reste, wenn möglich, über die Rinne des Schmutzwasserkanals spülen
  • Aufbereitungsanlage wieder in Betrieb nehmen
  • Durchführung der Hochchlorung
  • Durchführung einer mikrobiologische Untersuchung

Beckenfreigabe

  • Ergebnis der mikrobiologischen Untersuchung liegt vor
  • Werte der entsprechenden Parameter liegen im Normbereich

Ausnahme bei geringfügiger Verunreinigung

  • Chlorwerte nach Hoch-Chlorung im zulässigen Bereich
  • Beckenfreigabe am nächsten Tag

2.3   Maßnahmen bei akuter Verunreinigung durch Kot und Erbrochenem im Bereich von Gängen, Duschen und Umkleiden

  • Siehe Desinfektionsplan ZN/Schwimmbad

3. Arbeitsschutz

3.1   Umgang mit Chemikalien

  • Beim Umgang mit Flächendesinfektionsmittel Handschuhe, wenn nötig Schutzbrille verwenden
  • Erst Wasser (ca. 20 °C) abmessen, dann Desinfektionsmittel zusetzen
  • Kein Zumischen von Reinigungsmitteln, wenn nicht ausdrücklich zugelassen
  • Desinfektionsmittel in erforderlicher Konzentration und Einwirkzeit gemäß dem aktuellen Desinfektionsmittelplan einsetzen
  • Im Seuchenfall Desinfektion laut Anweisung der Krankenhaushygiene bzw. des Gesundheitsamtes
  • Alkoholhaltige Desinfektionsmittel nicht zur großflächigen Desinfektion einsetzen
    • z. B. Bacillol AF
    • Explosions-/Brandgefahr
  • Sprühdesinfektion nur für Oberflächen, die durch Wischdesinfektion nicht erreichbar sind
    • Personalschutz
  • Reinigungstücher müssen nach Gebrauch desinfizierend aufbereitet bzw. entsorgt werden
    • Zertifikat des Reinigungsunternehmens liegt vor

4. Betriebseigene Überwachung der Badewasserqualität

4.1   Werte für chemische und physikalisch-chemische Parameter im Beckenwasser

Minimalwert

Maximalwert

Häufigkeit

Bemerkungen

Freies Chlor

0,30 mg/l

0,60 mg/l

3x täglich

Kurzzeitige Erhöhung bis 1,2 mg/l, wenn mikrobiologischen Anforderungen durch andere Maßnahmen nicht erreichbar

Gebundenes Chlor

0,20 mg/l

 

3x täglich

 

pH-Wert

6,5

7,6

1x täglich

 

Redox-Spannung

750 mV

770 mV

2x täglich

Min-Wert bei pH

≥ 6,5 bis ≤ 7,3

Max-Wert bei pH

> 7,3 bis ≤ 7,6

4.2   Betriebsbuch

Die ermittelten Werte sind zusammen mit folgenden Daten in ein Betriebsbuch einzutragen:

  • Technische Daten der Aufbereitungsanlagen
  • Verbrauch an Wasseraufbereitungs-Chemikalien
  • Zahl der Schwimmbadbesucher
  • Reinigungsarbeiten an
    • Überlaufrinnen
    • Beckenböden
    • Beckenwände
    • Wasserspeichern usw.

Das Betriebsbuch ist 10 Jahre aufzubewahren.

  • Siehe DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“, Teil 1 Abschnitt 13.6.2.

4.3   Wechselfrequenz

Die Wechselfrequenz des Beckenwassers und im Zusammenhang mit dem Wechsel durchzuführende spezielle Messungen/Qualitätskontrollen müssen vom Betreiber festgelegt werden.

Stagnationsprobleme werden durch den permanenten Betrieb der Anlage vermieden.

5. Raumlufttechnische Anlage

Von raumlufttechnischen Anlagen können bei falschem Betrieb oder nicht ausreichender Wartung Gesundheitsrisiken ausgehen.

Um diesen zu begegnen, wird die Wartung, Reinigung und Kontrolle gemäß DIN 1946 (Teile 1 und 2) sowie nach VDI-Richtlinie 6022 („Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen“) durchgeführt.

Die Überwachung der Funktionstüchtigkeit und Einhaltung von Grenzwerten obliegt dem Geschäftsbereich Bau/Betriebs- und Medizintechnik.

6. Abfall

Es gilt die Abfallordnung der Universitätsmedizin Rostock.

7. Gesundheitsschädlinge

Bei Sichtung von potentiellen Gesundheitsschädlingen

Nichtwirbeltiere, z. B.

  • Ameisen
  • Fliegen
  • Schaben

Wirbeltiere, z. B.

  • Fledermäuse
  • Mäuse
  • Ratten
  • Streunende Hunde/Katzen
  • Tauben in großer Zahl an hygienisch empfindlichen Orten

Meldung an

0381 494 5551

  • Weiterleitung an Fachfirma für Schädlingsbekämpfung

Wenn nicht erreichbar

Zentrale Disposition

0381 494 6666

  • Telefonnummer der Fachfirma ist hier hinterlegt
  • Weiterleitung an Fachfirma für Schädlingsbekämpfung

Benachrichtigung der Hygienefachkräfte

0381 494 5014

hygienefachkraft{bei}med.uni-rostock.de


Stand: September 2021

Hygieneordnung Schwimmbad Zentrum für Nervenheilkunde (ZN)