Spezielle Hygieneordnungen der UMR
Hygieneordnung Schwimmbad Zentrum für Nervenheilkunde (ZN)
1. Zuständigkeiten
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Bereich | Telefon |
---|---|
Abfallentsorgung | 494 5463 |
Arbeitsschutz | 494 5460 |
Hygienemaßnahmen | |
- Leiter der Physiotherapieabteilung des ZN | 494 9548 |
- Hygienebeauftragter Physiotherapeut | 494 9548 |
Hygienische Überwachung | |
- Gesundheitsamt | (0381) 381 5371/74/81/82 |
- Hygienefachkräfte der UMR | 494 5014/5912/5996 |
Raumlufttechnische Anlagen | 494 5430 |
Gesundheitsschädlinge | |
- Meldung | 494 5375 |
- Wenn nicht erreichbar - Dispatcher | 494 6666 |
Technische Parameter (Überprüfung) | 494 5439 |
2. Reinigung und Desinfektion
2.1 Desinfektion
- Siehe Desinfektionsplan ZN/Schwimmbad (Anlage 1)
2.2 Maßnahmen bei akuter Verunreinigung durch Kot und Erbrochenem im Badewasser
- Becken ist umgehend zu sperren
- Aufbereitung des Beckens ist zu stoppen
- Ausbreitung des fäkalen/erbrochenen Materials in der Anlage soll dadurch unterbrochen werden.
- Rinnenumschaltung und Entfernung des fäkalen/erbrochenen Materials
- Reste, wenn möglich, über die Rinne des Schmutzwasserkanals spülen
- Aufbereitungsanlage wieder in Betrieb nehmen
- Durchführung der Hochchlorung
- Durchführung einer mikrobiologische Untersuchung
Beckenfreigabe
- Ergebnis der mikrobiologischen Untersuchung liegt vor
- Werte der entsprechenden Parameter liegen im Normbereich
Ausnahme bei geringfügiger Verunreinigung
- Chlorwerte nach Hoch-Chlorung im zulässigen Bereich
- Beckenfreigabe am nächsten Tag
2.3 Maßnahmen bei akuter Verunreinigung durch Kot und Erbrochenem im Bereich von Gängen, Duschen und Umkleiden
- Siehe Desinfektionsplan ZN/Schwimmbad
3. Arbeitsschutz
3.1 Umgang mit Chemikalien
- Beim Umgang mit Flächendesinfektionsmittel Handschuhe, wenn nötig Schutzbrille verwenden
- Erst Wasser (ca. 20 °C) abmessen, dann Desinfektionsmittel zusetzen
- Kein Zumischen von Reinigungsmitteln, wenn nicht ausdrücklich zugelassen
- Desinfektionsmittel in erforderlicher Konzentration und Einwirkzeit gemäß dem aktuellen Desinfektionsmittelplan einsetzen
- Im Seuchenfall Desinfektion laut Anweisung der Krankenhaushygiene bzw. des Gesundheitsamtes
- Alkoholhaltige Desinfektionsmittel nicht zur großflächigen Desinfektion einsetzen
- z. B. Bacillol AF
- Explosions-/Brandgefahr
- Sprühdesinfektion nur für Oberflächen, die durch Wischdesinfektion nicht erreichbar sind
- Personalschutz
- Reinigungstücher müssen nach Gebrauch desinfizierend aufbereitet bzw. entsorgt werden
- Zertifikat des Reinigungsunternehmens liegt vor
4. Betriebseigene Überwachung der Badewasserqualität
4.1 Werte für chemische und physikalisch-chemische Parameter im Beckenwasser
Minimalwert | Maximalwert | Häufigkeit | Bemerkungen | |
---|---|---|---|---|
Freies Chlor | ||||
0,30 mg/l | 0,60 mg/l | 3x täglich | Kurzzeitige Erhöhung bis 1,2 mg/l, wenn mikrobiologischen Anforderungen durch andere Maßnahmen nicht erreichbar | |
Gebundenes Chlor | ||||
0,20 mg/l |
| 3x täglich |
| |
pH-Wert | ||||
6,5 | 7,6 | 1x täglich |
| |
Redox-Spannung | ||||
750 mV | 770 mV | 2x täglich | Min-Wert bei pH ≥ 6,5 bis ≤ 7,3 | Max-Wert bei pH > 7,3 bis ≤ 7,6 |
4.2 Betriebsbuch
Die ermittelten Werte sind zusammen mit folgenden Daten in ein Betriebsbuch einzutragen:
- Technische Daten der Aufbereitungsanlagen
- Verbrauch an Wasseraufbereitungs-Chemikalien
- Zahl der Schwimmbadbesucher
- Reinigungsarbeiten an
- Überlaufrinnen
- Beckenböden
- Beckenwände
- Wasserspeichern usw.
Das Betriebsbuch ist 10 Jahre aufzubewahren.
- Siehe DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“, Teil 1 Abschnitt 13.6.2.
4.3 Wechselfrequenz
Die Wechselfrequenz des Beckenwassers und im Zusammenhang mit dem Wechsel durchzuführende spezielle Messungen/Qualitätskontrollen müssen vom Betreiber festgelegt werden.
Stagnationsprobleme werden durch den permanenten Betrieb der Anlage vermieden.
5. Raumlufttechnische Anlage
Von raumlufttechnischen Anlagen können bei falschem Betrieb oder nicht ausreichender Wartung Gesundheitsrisiken ausgehen.
Um diesen zu begegnen, wird die Wartung, Reinigung und Kontrolle gemäß DIN 1946 (Teile 1 und 2) sowie nach VDI-Richtlinie 6022 („Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen“) durchgeführt.
Die Überwachung der Funktionstüchtigkeit und Einhaltung von Grenzwerten obliegt dem Geschäftsbereich Bau/Betriebs- und Medizintechnik.
6. Abfall
Es gilt die Abfallordnung der Universitätsmedizin Rostock.
7. Gesundheitsschädlinge
Bei Sichtung von potentiellen Gesundheitsschädlingen
Nichtwirbeltiere, z. B.
- Ameisen
- Fliegen
- Schaben
Wirbeltiere, z. B.
- Fledermäuse
- Mäuse
- Ratten
- Streunende Hunde/Katzen
- Tauben in großer Zahl an hygienisch empfindlichen Orten
Meldung an
- Weiterleitung an Fachfirma für Schädlingsbekämpfung
Wenn nicht erreichbar
Zentrale Disposition
- Telefonnummer der Fachfirma ist hier hinterlegt
- Weiterleitung an Fachfirma für Schädlingsbekämpfung
Benachrichtigung der Hygienefachkräfte
Stand: September 2021
Hygieneordnung Schwimmbad Zentrum für Nervenheilkunde (ZN)
- HO_Schwimmbad_ZN.pdf[73 KB]
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