Hygienemerkblätter (HMB) der UMR

Meldepflicht

Bei mehr als 2 Erkrankungen, bei denen ein epidemio­logischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird ist namentlich zu melden an:

Gesundheitsamt
Abteilung Infektionsschutz
Paulstraße 22
18055 Rostock
0381 / 381 5369

  • Pflichtformular lt. Infektionsschutzgesetz §6 (1)
  • Einzelerkrankungen einer infektiösen Gastroenteritis bei Personen mit Tätigkeiten in Lebensmittelberufen (§42 IfSG) Meldung an das Gesundheitsamt
  • (siehe Formulare hier)

Meldung an Hygienefachkraft

0381 494 5014

Erreger

Infektiöses Material

Übertragungsweg

Inkubationszeit

Dauer der Infektiosität

Diagnostik (zum Erstnachweis bzw. Verlauf)

Hygienemaßnahmen/Schutzmaßnahmen

Isolierung

Kontaktpatienten

Besucher

Ambulanter Bereich/Aufwachraum

Händedesinfektion

Einmalhandschuhe

Schutzkittel

Mund–Nasenschutz/Schutzbrille

Wäscheentsorgung

Geschirr

Pflege-/ Behandlungs- und Untersuchungsgeräte u.- Hilfsmittel (Medizinprodukte)

Abfallentsorgung

Flächendesinfektion

Patiententransfer

Besonderheiten im OP

Besonderheiten für das Personal