Hygienemerkblätter (HMB) der UMR

Pertussis (Keuchhusten)

Meldepflicht

Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 6 (1) ist bei Verdacht, Erkrankung, Tod und laut IfSG § 7 (1) beim direktem oder indirektem Nachweis von Bordetella pertussis oder Bordetella parapertussis, sofern der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist, namentlich zu melden an:

Gesundheitsamt
Abteilung Infektionsschutz
Paulstraße 22; 18055 Rostock
0381 381 9552

Pflichtformular laut IfSG § 6

Formulare sind hier bzw. im SAP abrufbar.

Meldepflichtig ist der feststellende Arzt.

Benachrichtigung der Hygienefachkraft
0381 494 5014

Erreger

Bordetella pertussis

Infektiöses Material

Atemwegsekrete

Übertragungsweg

Tröpfcheninfektion

  • Bis ca. 1 Meter Abstand durch Husten, Niesen oder Sprechen

Kontaktinfektion

  • Über kontaminierte Hände
  • Über kontaminierte Gegenstände (selten)

Inkubationszeit

7 – 20 Tage

Dauer der Infektiosität

Beginnt am Ende der Inkubationszeit und kann bis zu 3 Wochen nach Beginn des Stadium convulsivum andauern.

Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf etwa 5 Tage nach Beginn der Therapie

Diagnostik (zum Erstnachweis bzw. Verlauf)

PCR aus tiefen Nasopharyngealabstrichen oder nasopharyngealen Sekreten oder Material, das beim Absaugen gewonnen wurde.

Serum auf Antikörper und respiratorisches Sekret in die Mikrobiologie senden.

Keine Verlaufsdiagnostik aus rein hygienischer Indikation erforderlich.

Hygienemaßnahmen/Schutzmaßnahmen

Isolierung

Erforderlich!

Entisolierung

5 Tagen nach Beginn einer wirksamen Therapie.

Kontaktpatienten

Für Mitpatienten sollte eine Postexpositionsprophylaxe erwogen werden.

Besucher

Die jeweiligen Patientenzimmer sind mit der Isolierungstafel zu kennzeichnen.

Alle Personen (Besucher wie Mitarbeiter) müssen sich vor dem Betreten des Zimmers im Stationsstützpunkt melden.

Die Besucher werden vom Stationspersonal über die Infektionsrisiken informiert und in die speziellen Hygiene­maßnahmen eingewiesen.

Grundsätzlich gelten die gleichen Hygienemaßnahmen wie für das medizinische Personal.

Ambulanter Bereich/Aufwachraum

Patienten müssen isoliert werden und können nicht gemeinsam mit anderen Patienten im Aufwachraum bzw. Wartebereich versorgt werden.

Händedesinfektion

Händedesinfektion gemäß Basishygieneordnung.

Alle im Hause verfügbaren Händedesinfektionsmittel sind geeignet.

Einwirkzeit beachten!

Einmalhandschuhe

Erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen

Nach dem Ablegen hygienische Händedesinfektion!

Schutzkittel

Erforderlich beim Umgang mit kontaminiertem Material, dem Patienten selbst oder der kontaminierten Umgebung.

Schutzkittel wird im Zimmer entsorgt.

Mund–Nasen-Schutz

Erforderlich!

Erforderlich auch für geimpfte Personen. Impfschutz verhindert nicht einen asymptomatischen Trägerstatus!

Patient

  • Siehe Patiententransfer

Wäscheentsorgung

Entsorgung im fest verschlossenen Wäschesack

Geschirr

Geschirrspülautomat, Betriebstemperatur > 60°C.

Sofern vorhanden, chemisch-thermische Desinfektion mit Gewerbegeschirrspüler

Pflege-/ Behandlungs- und Untersuchungsgeräte u.- Hilfsmittel (Medizinprodukte)

Nach Gebrauch desinfizierend reinigen bzw. Aufbereitung nach Herstellerangaben bzw. verwerfen

Abfallentsorgung

Normale Entsorgung (Krankenhausspezifische Abfälle)

Fäzes und Urin in die Kanalisation

Flächendesinfektion

Desinfektion nach Kontamination, bei Entlassung bzw. routine­mäßig laut Basishygieneordnung
(siehe BHO/Desinfektion)

Desinfektionsmittel laut Desinfektionsplan

Patiententransfer

Die Patienten müssen zum Verlassen des Zimmers eine hygienische Händedesinfektion durchführen
(siehe Händedesinfektion).

Außerhalb des Zimmers hat der Patient einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen, sofern dem nicht medizinische Gründe entgegenstehen.

Besonderheiten im OP

Aus organisatorischen Gründen ist es sinnvoll die Patienten am Ende des Programms zu behandeln.

Der Patient kann dadurch im OP-Saal verbleiben. Die Problematik einer Isolierung im Aufwachraum/Wartezone entfällt. (siehe Isolierung)

Besonderheiten für das Personal

Empfehlung der STIKO

Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung statt­gefunden hat, sollte die nächste Tetanusimpfung einmalig als Kombinationsimpfung (Td+ Pertussis-Impfstoff) erfolgen.
Die Impfungen können vom Betriebsärztlichen Dienst verabreicht werden.

Schwangere Mitarbeiterinnen

Arbeiten auf Station ist möglich.
Kontakt mit dem erkrankten Patienten ist zu vermeiden.

Stand: Juli 2021

Pertussis (Keuchhusten)