Hygienemerkblätter (HMB) der UMR

Tuberkulose

Außer offener Lungentuberkulose

Meldepflicht

Laut Infektionsschutzgesetz § 6 (1) sind Erkrankung und Tod, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt sowie Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Lungen­tuberkulose leiden, eine Behandlung aber verweigern, namentlich zu melden an:

Gesundheitsamt
Abteilung Infektionsschutz
Paulstr. 22
18055 Rostock
0381 381 9552

Meldepflichtig ist der feststellende Arzt.

Formulare sind über hier bzw. im SAP abrufbar.

Benachrichtigung der Hygienefachkraft
0381 494 5014

Laut Infektionsschutzgesetz § 7 (1) ist der direkte Nachweis von Mycobacterium tuberculosis namentlich zu melden. Meldung erfolgt durch das Labor!

Erreger

Mycobacterium tuberculosis

Infektiöses Material

Je nach Lokalisation

Atemwegssekrete, Eiter, Urin, Liquor, Fäzes (Stuhl), Blut, genitaler Ausfluss, Bioptate

Übertragungsweg

Geschlossene Lungentuberkulose

Selten Kontaktübertragung

Sehr selten auch aerogene Übertragung

Für alle anderen Formen nur Kontaktübertragung und nur in Verbindung mit dem jeweils belasteten Material, Übertragungsrisiko extrem gering

Von Patienten mit geschlossener Tuberkulose geht in der Regel nur ein geringes Infektionsrisiko aus!

Inkubationszeit

Wochen bis Monate

Dauer der Infektiosität

Wochen bis viele Monate

Diagnostik (zum Erstnachweis bzw. Verlauf)

Mikroskopischer sowie kultureller Erregernachweis aus den oben genannten Untersuchungsmaterialien für alle Phasen der Erkrankung.

Molekularbiologischer (PCR) Nachweis nur für die initiale Untersuchung.

Hygienemaßnahmen/Schutzmaßnahmen

Isolierung

Bei Verdacht auf Lungen-Tbc Isolierung für aerogen übertragene Erreger bis zur Abklärung des Status.

„Offene Lungen-Tbc“
Derzeit definiert durch den mikroskopischen bzw. molekular­biologischen und/oder kulturellen Erregernachweis aus Atemwegsmaterial; siehe eigenes Hygienemerkblatt

„Geschlossene Lungen-Tbc“
Derzeit definiert durch eine klinische Diagnose bei negativem mikrobiologischem Nachweis.

Erforderlich!

Bei geschlossener Lungen-Tbc
Weiterführung der Isolierung bis 7 Tage nach Einleitung der spezifischen Therapie bei stationären Patienten bzw. bis zur Entlassung des Patienten zwecks Einleitung/Fortführung der Therapie in der Häuslichkeit.

Bei einer urogenitalen und intestinalen Tbc sowie bei fistelnden Tuberkuloseformen kann die Isolierung erforderlich sein, wenn eine Verbreitung von Krankheitserregern, z. B. durch verwirrte bzw. sehr junge Patienten, zu befürchten ist.

Bei urogenitalen/intestinalen Manifestationen ist die Nutzung einer separaten Toilette indiziert.

Entisolierung

In Absprache mit der Krankenhaushygiene

Kontaktpatienten

Bei (kumulativ) 40 Stunden ungeschützter Anwesenheit im selben Raum (z. B. Mitpatienten) sowie Personen mit einem erhöhten Risiko durch ungeschützte Exposition gegen Atemwegsmaterialien
(z. B. beim Absaugen, Reanimation, Bronchoskopie ohne Mund-Nasen-Schutz) muss eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen.

Das Meldeformular ist hier bzw. im SAP abrufbar.

Besucher

Standardhygiene ist ausreichend.

Es gelten daher keine weiteren Einschränkungen für Besucher, Studierende und Mitarbeiter anderer Bereiche.

Ambulanter Bereich/Aufwachraum

Standardhygiene ist ausreichen.

Händedesinfektion

Händedesinfektion gemäß Basishygieneordnung.

Alle im Hause verfügbaren Händedesinfektionsmittel sind geeignet.

Einmalhandschuhe

Erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körper­flüssigkeiten oder Ausscheidungen.

Nach dem Ablegen hygienische Händedesinfektion!

Schutzkittel

Erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körper­flüssigkeiten oder Ausscheidungen.

Mund-Nasen-Schutz/Schutzbrille

Bei geschlossener Lungen-Tbc

Bis zur Entisolierung FFP2-Maske, aber keine Schutzbrille erforderlich.

Bei extrapulmonal lokalisierter Tbc

Mund-Nasen-Schutz bzw. Schutzbrille nicht erforderlich!

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz verhindert allerdings das unabsicht­liche Berühren von Mund oder Nase mit kontaminierten Fingern. Daher ist es dem einzeln Beschäftigten in solchen Fällen freigestellt, einen Mund-Nasen-Schutz zu nutzen.

Wäscheentsorgung

Entsorgung im fest verschlossenen Wäschesack

Geschirr

Geschirrspülautomat, Betriebstemperatur > 60 °C

Sofern vorhanden, chemisch-thermische Desinfektion mit Gewerbegeschirrspüler

Pflege-/Behandlungs- und Untersuchungsgeräte und -Hilfsmittel (Medizinprodukte)

Nach Gebrauch desinfizieren bzw. Aufbereitung nach Herstellerangaben bzw. verwerfen

Abfallentsorgung

Normale Entsorgung (‘‘Krankenhausspezifische Abfälle‘‘–AS 180104/180101/Abfallgruppe B)

Fäzes und Urin in die Kanalisation

Flächendesinfektion

Desinfektion nach Kontamination, bei Entlassung bzw. routinemäßig laut Basishygieneordnung
(siehe BHO/Desinfektion)

Desinfektionsmittel laut Desinfektionsplan

Patiententransfer

Beim Transport sind keine Besonderheiten zu beachten.

Standardhygiene ist ausreichend!

Besonderheiten im OP

Es ist nicht notwendig, infektiöse Patienten am Ende des Programms zu behandeln.

Standardhygiene ist ausreichend!

Besonderheiten für das Personal

Schwangere Mitarbeiterinnen

Arbeiten auf Station ist möglich.

Kontakt mit Sekreten oder Exkreten des erkrankten Patienten muss vermieden werden.

Bei (kumulativ) 40 Stunden ungeschützter Anwesenheit im selben Raum (z. B. Mitpatienten) sowie Personen mit einem erhöhten Risiko durch ungeschützte Exposition gegen Atem­wegsmaterialien
(z. B. beim Absaugen, Reanimation, Bronchoskopie ohne Mund-Nasen-Schutz) muss eine Meldung an das Gesundheitsamt und den Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) erfolgen.

Das Meldeformular ist hier bzw. im SAP abrufbar.

Stand: August 2020

Tuberkulose (außer offener Lungentuberkulose)