Spezielle Hygieneordnungen der UMR

Hygieneordnung der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP)

Vorwort

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprach­formen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Auf der Grundlage

  • des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
  • der Landeshygieneverordnung (MedHygVO M-V)
  • des Medizinproduktegesetzes (MPG)
  • der Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • der Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)
  • der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) Richtlinie
  • der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des
    Robert-Koch-Instituts
  • der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)
  • der BG-Vorschriften / Unfallverhütungsvorschriften (BGV/UVV)
  • und den spezifischen Bedingungen der Universitätsmedizin Rostock

wurde diese Hygieneordnung unter Einbeziehung der Mitarbeiter erarbeitet.

Die Hygieneordnung bildet die Grundlage für die praktische Durchsetzung der Belange der Krankenhaushygiene und soll den Mitarbeitern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung dienen.

Die Hygieneordnung ist laut § 8 (2) der MedHygVO M-V allen in der Einrichtung tätigen Personen, soweit sie den Hygieneplan einzuhalten haben, in ihrer jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis zu bringen.

Diese sind zur Einhaltung der Hygieneordnung verpflichtet. Die Kenntnisnahme ist bei Aufnahme der Beschäftigung sowie nach jeder Überarbeitung der Basishygiene­ordnung schriftlich zu dokumentieren.

Bei Rückfragen (z. B. bezüglich der Bedeutung anderer Gesetze und Verordnungen zu diesem Thema) wenden Sie sich bitte an das Team der Krankenhaushygiene.

Dr. C. Stehle
Ärztliche Vorständin

A. Laban
Pflegevorstand

C. Petersen
Kaufmännischer Vorstand

Prof. Dr. E. Reisinger
Wissenschaftlicher Vorstand

PD Dr. P. Warnke
Krankenhaushygieniker

1. Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Einhaltung der im folgenden beschriebenen Verhaltensregeln und die Durchführung der Hygienemaßnahmen ist die jeweilige AEMP-Leitung und der Qualitätsmanagementbeauftragte.

2. Grundsätzliches

Die AEMP ist eine eigenständige Abteilung an der UMR.

Die AEMP dient der Aufbereitung von gebrauchten, verschmutzten und mikrobiell kontaminierten wiederaufbereitbaren Medizinprodukten (MP) aus verschiedenen Bereichen des Krankenhauses.

Für die Aufbereitung ist eine klare räumliche Trennung des unreinen und reinen (Packbereich/Sterilgutentnahme) Bereiches erforderlich, um die notwendigen Hygienemaßnahmen umsetzen und Kreuzkontaminationen vermeiden zu können.

In unmittelbarer Nähe zu den Räumen der Aufbereitung müssen Umkleideräume, Toiletten und Pausenräume, die den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Biostoffverordnung (BioStoffV) entsprechen, vorgehalten werden. Hier muss eine getrennte Aufbewahrung der Arbeitskleidung von der privaten Kleidung möglich sein.

Es müssen ausreichend geeignete Arbeitsflächen und Lagermöglichkeiten sowie die Voraussetzungen für die Händehygiene vorhanden sein.

3. Mitgeltende Unterlagen

  • Qualitätsmanagement-Handbuch der UMR
    Betrifft Festlegung der
    • Strukturqualität
    • Prozessqualität
    • Ergebnisqualität
  • Basishygieneordnung der UMR
  • Desinfektionsmittelpläne

4. Personalbezogene Maßnahmen/Schutzmaßnahmen

  • Nicht zum Stammpersonal gehörende Personen/Mitarbeiter haben sich vor dem Zutritt beim diensthabenden Personal zu melden.
  • Der Zutritt erfolgt mit Überschuhen, Schutzkittel und Kopfhaube.
  • Besucher, die ausschließlich das Büro der AEMP-Leitung auf direktem Weg betreten, müssen keine Schutzkleidung anlegen.
  • Essen und Trinken ist nur in dem dafür vorgesehenen Aufenthaltsraum gestattet.
  • Bei Verletzungen durch scharfe/spitze Gegenstände sind die Abläufe der Übersichtstafel „Sofortmaßnahmen“ (siehe Anhang bzw. BHO/Nadelstich­verletzung) einzuhalten.

4.2 Bekleidungsordnung

Das Einhalten der Bekleidungsordnung ist für alle Mitarbeiter des Klinikums verbindlich.

Den Mitarbeitern wird die Hygienekleidung durch das Klinikum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung gestellt.

4.2.1   Berufskleidung

  • Bei Dienstbeginn ist Berufskleidung (z. B. blau) anzulegen.
  • Berufskleidung ist täglich zu wechseln bzw. sofort bei Kontamination.
  • Schmutzige Kleidung ist in einem Wäschesack zu sammeln und der Wäscherei zuzuführen.
  • Das Waschen in Privathaushalten muss aus infektionsprophylaktischen Gründen unterbleiben.
  • Im gesamten Bereich werden geschlossene Bereichsschuhe (feuchtigkeits­dicht und maschinell desinfizierbar) getragen.
  • Beim Wechsel von der reinen zur unreinen Seite und umgekehrt müssen über die Bereichsschuhe blaue Überschuhe gezogen werden.
  • Wird die AEMP für Dienstgänge innerhalb des Klinikums verlassen, sind Bereichsschuhe zu wechseln.

4.2.2   Schutzkleidung

  • siehe 5.3 Unreiner Bereich sowie 5.4 Reiner Bereich

4.3 Händehygiene

4.3.1 Händedesinfektion

Eine hygienische Händedesinfektion ist so durchzuführen, dass die Kontaminations­flora auf den Händen weitgehend abgetötet wird.

Der für den Bereich erarbeitete Desinfektionsplan ist einzuhalten!

  • Händedesinfektionsmittel in Originalflaschen belassen, kein Umfüllen
    • Entnahme aus Spendern, Flaschen (eventuell Taschenflaschen)
  • Die Größe der Händedesinfektionsmittelflasche ist der Größe des Spenders anzupassen.
  • Standzeit von Händedesinfektionsmittel:
    • im Spender: 6 Monate
    • in Flaschen mit Dosierpumpe: 12 Monate

Wann:

  • Vor Betreten des reinen Bereiches (Packbereich/Sterilgutentnahme)
  • Vor Entnahme von desinfizierten Medizinprodukten bzw. sterilisierten Instrumenten
  • Nach Kontakt mit kontaminiertem Material und Entsorgungsmaterialien
  • Nach Ablegen der Schutzhandschuhe

Wie:

  • Alkoholisches Händedesinfektionsmittel 30 Sekunden auf sämtliche Bereiche der trockenen Hände verreiben
  • Für die Dauer der Einwirkzeit ist die Haut feucht zu halten.
  • Im Fall des direkten Kontakts der Unterarme mit kontaminierten Oberflächen sind diese in die Durchführung der Desinfektion einzubeziehen.
  • Hautläsionen an den Händen
    • sind mit flüssigkeitsdichtem Pflaster abzudecken
    • zusätzlich sind Schutzhandschuhe anzulegen
    • nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe muss eine hygienische Händedesinfektion toleriert werden, andernfalls ist Kontakt mit dem BÄD (Betriebsärztlicher Dienst) aufzunehmen.
  • Bei atopischem Ekzem (chronisch entzündliche, juckende Hauterkrankung) an den Händen ist Kontakt mit dem BÄD aufzunehmen!

4.3.2 Händewaschen

  • Die Händedesinfektion ist der Händewaschung vorzuziehen, da sie effektiver die Keimzahl reduziert.
  • Stark verschmutzte Hände (nach Kontamination mit Körperflüssigkeiten) vorsichtig abspülen und abtrocknen.
  • Es ist darauf zu achten, dass Umgebung und Kleidung nicht bespritzt werden.
  • Der Kontaminationsbereich ist danach zu desinfizieren, ggf. ist der Kittel zu wechseln.
  • Bei punktueller Verunreinigung kann diese mit einem Händedesinfektions­mittel-getränktem Papierhandtuch entfernt werden.
    • Im Anschluss erfolgt immer eine Händedesinfektion.

4.3.3 Ausstattung der Waschplätze

  • Seifen- und Händedesinfektionsmittelspender nur mit Einmalflaschen bestücken, nicht umfüllen.
  • Keine Seifenstücke verwenden.
  • Handtuchspender sowie entsprechende Abwurfmöglichkeit
  • Keine Gemeinschaftshandtücher
  • Hautpflegemittel aus Einmalgebinde
    •  z. B. Tuben

4.3.4 Fingernägel

  • Fingernägel sind in der AEMP kurz zu halten, d. h. sie schließen mit den Fingerkuppen ab.
  • Die Oberfläche der Fingernägel darf nicht rissig sein.
  • Keine künstlichen Fingernägel (weder aufgeklebt oder „Gel“-modelliert)
  • Kein Nagellack!
  • Im Fall dermatologisch begründbarer Nagelbehandlungen sind die hiermit verbundenen Risiken in Absprache mit Betriebsarzt bzw. Dermatologen und Krankenhaushygieniker abzuwägen.
    • Zunächst ist immer der Betriebsärztliche Dienst aufzusuchen!

4.3.5 Hautschutz und -pflege

  • Hautschutzcreme bzw. Pflegelotion/-creme gründlich einmassieren

Während der Arbeitszeit

  • Mehrmals täglich mit leichter, schnell einziehender Öl-in-Wasser-Emulsion (O/W-Emulsion) eincremen.

Vor Pausen und bei Arbeitsende

  • Fetthaltige Wasser-in-Öl-Emulsion (W/O-Produkte) einsetzen.

Es sind nur Cremetuben zu verwenden!

4.4 Handschuhe (HS)

4.4.1 Allgemein

Vor dem Anlegen und nach dem Ablegen von Handschuhen muss eine hygienische Händedesinfektion erfolgen.

  • Handschuhe sind nur auf vollständig trocknen Händen anzulegen (Perforationsgefahr!).
  • Handschuhe müssen fest, flüssigkeitsdicht, allergenarm und beständig gegenüber den eingesetzten Desinfektionsmitteln sein.
  • Für Reinigungsarbeiten sind HS mit verlängertem Schaft zu verwenden.
    • Verhindert das Eindringen der kontaminierten Reinigungsflüssigkeit beim Eintauchen des Handschuhs.

4.4.2 Schutzhandschuhe

Anlegen beim/bei

  • Desinfizieren und Reinigen benutzter Instrumente, Geräte und Flächen
  • Umgang mit infektiösem Material
  • Arbeiten, bei denen mit Verschmutzung zu rechnen ist

Nach Beendigung der Arbeit in den Abfalleimer entsorgen, anschließend hygienische Händedesinfektion.

5. Umgebungs- und materialbezogene Maßnahmen

5.1 Instrumenten/MP-Aufbereitung

Der Gesamtprozess zur Aufbereitung wiederverwendbarer Medizinprodukte (MP) wird im QM-Handbuch durch Verfahrens- bzw. Prozessbeschreibungen dokumentiert.

Archivierungsfristen und -orte sind im QM-Handbuch ausgewiesen.

5.2 Lagerung von MP

5.2.1 Allgemein

  • Ein Sterilgutlager ist nicht vorhanden.
  • Organisation der Vorratshaltung nach first-in /first-out-Prinzip
  • Regelmäßige Überprüfung der Verfallsdaten und auf Beschädigung (Dokumentation)
  • Regelmäßige Reinigung der Schränke (Dokumentation)

5.3 Unreiner Bereich

5.3.1 Allgemein

  • Zum unreinen Bereich gehört die Annahme von kontaminierten Instrumenten/MP und der Waschbereich.
  • Das Umpacken der kontaminierten Instrumente//MP soll weitestgehend vermieden werden.

5.3.2 Persönliche Schutzkleidung

Die PSA ist staubgeschützt zu lagern.

Bei Tätigkeiten, bei denen mit einer Kontamination durch potentiell infektiöse Flüssigkeiten und/oder Aerosole durch Versprühen oder Verspritzen gerechnet werden muss, ist das Anlegen folgender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erforderlich:

  • Flüssigkeitsdichter langärmeliger Kittel
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Schutzhandschuhe
    • fest, flüssigkeitsdicht, desinfektionsmittelbeständig mit verlängerten Schaft
  • Schutzbrille oder Vollgesichtsschutz (Visier)
  • Täglicher Wechsel oder bei Bedarf

Beim Wechsel der jeweiligen Schutzkleidung erfolgt eine hygienische Hände­desinfektion.

Beim Verlassen der unreinen Seite wird die PSA abgelegt und in die entsprechenden Entsorgungsbehältnisse entsorgt.

Führt der Mitarbeiter zunächst Arbeiten auf der unreinen Seite aus und soll dieser dann auf der reinen Seite arbeiten, ist die PSA auszuziehen.

5.4 Reiner Bereich

5.4.1 Allgemein

Dem reinen Bereich sind folgende Räume zugeordnet:

  • Packzone
  • Sterilgutentnahme

Vor dem Betreten dieser Bereiche ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen und eine Kopfhaube anzulegen.

Vor Entnahme der sterilisierten MP (Container) aus dem Sterilisator ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.

5.5 Ver- und Entsorgung OP

  • Bei der Versorgung des OP-Bereichs mit Medizinprodukten wird grüne Bereichskleidung angelegt
  • Vor Betreten des OP-Flures erfolgt eine hygienische Händedesinfektion.
  • Beim Wiederbetreten der AEMP erfolgt eine hygienische Händedesinfektion

6. Flächendesinfektion

6.1 Allgemein

  • Beim Umgang mit Flächendesinfektionsmitteln immer Handschuhe sowie beim Anmischen von Gebrauchslösungen Schutzbrille verwenden.
  • Desinfektionsmittel in erforderlicher Konzentration gemäß dem aktuellen Desinfektionsplan einsetzen.
  • Alkoholhaltige Desinfektionsmittel (z. B. Bacillol AF) nicht zur großflächigen Desinfektion einsetzen (Explosion-/Brandgefahr).
  • Sprühdesinfektion nur in Bereichen, die durch Wischdesinfektion nicht erreichbar sind (Personal-/Arbeitsschutz)
  • Wasser (ca. 20 °C) abmessen, Desinfektionsmittel zusetzen (siehe Dosiertabelle), Gebrauchslösung gut durchmischen
  • Kein Zusatz von Reinigungsmitteln, wenn nicht ausdrücklich zugelassen.
  • Reinigungstücher sind nach einmaligem Gebrauch desinfizierend aufzubereiten bzw. zu entsorgen.
    • Keine kontaminierten Reinigungstücher in die Desinfektionsmittellösung eintauchen.
  • Nach allen routinemäßigen Flächendesinfektionen kann die Fläche wieder benutzt werden, sobald sie sichtbar trocken ist.

6.2 Routinemäßige Reinigung/Desinfektion

    • Vor Tätigkeiten mit erhöhten hygienischen Anforderungen (z. B. Abstellflächen für den Transport von aufbereiteten MP).
    • Mindestens arbeitstäglich desinfizierende Reinigung der gesamten begehbaren Fußbodenfläche der AEMP
    • Sofortige desinfizierende Reinigung potenziell verschmutzter bzw. kontaminierter Flächen/Geräte

      7. Abfallentsorgung

      Abfälle, die im Rahmen des gesamten Aufbereitungsprozesses innerhalb der AEMP anfallen und von denen kein Verletzungsrisiko ausgeht, können mit dem regulären Hausmüll entsorgt werden.

      Scharfe/spitze Gegenstände müssen in durchstichsicheren Behältnissen entsorgt werden.

      8. Wäscheentsorgung

      Benutzte Textilien können der normalen Wäscheentsorgung zugeführt werden.

      9. Mikrobiologische Untersuchungen

      9.1 Vollentmineralisiertes Wasser (VE-Wasser)

      • 1x jährlich Überprüfung durch das Hygienelabor der UMR.
      • Die Anforderung der Untersuchung erfolgt seitens der AEMP-Leitung.

      9.2 Trinkwasseruntersuchungen

      • Untersuchung erfolgt automatisch durch das Hygienelabor der UMR.

      9.3 Umgebungsuntersuchungen/Abklatschtest

      • 1x jährlich
      • Anforderung des Testmaterials und Durchführung erfolgt durch die AEMP-Leitung.
      • Die Prüfberichte werden digital in der Labor-Durchführungsverordnung archiviert.

      10. Kenntnisnahme und Unterschriften

      Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet die Hygieneordnung einzuhalten.

      Mit seiner Unterschrift bestätigt jeder Mitarbeiter, dass er den Inhalt der Hygiene-ordnung zur Kenntnis genommen hat.

      Er bestätigt weiterhin, dass er alle zum Verständnis notwendigen Erläuterungen angefordert und erhalten hat.


      Stand: September 2023

      Hygieneordnung der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP)