Spezielle Hygieneordnungen der UMR

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet die Hygieneordnung einzuhalten.

Mit seiner Unterschrift bestätigt jeder Mitarbeiter, dass er den Inhalt der Hygieneordnung zur Kenntnis genommen hat.

Er bestätigt weiterhin, dass er alle zum Verständnis notwendigen Erläuterungen angefordert und erhalten hat.