Hygienemerkblätter (HMB) der UMR

Masern

Meldepflicht

Verdacht, Erkrankung, Tod bzw. bei 2 oder mehr nosokomialen Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, namentlich zu melden an:

Gesundheitsamt
Abteilung Infektionsschutz
Paulstraße 22
18055 Rostock
0381 / 381 9552

  • Pflichtformular laut Infektionsschutzgesetz § 6 (1)
  • Formulare sind über hier bzw. im SAP abrufbar
  • Meldepflichtig ist der feststellende Arzt.
  • Bei direktem oder indirektem Nachweis vom Masernvirus, wenn Hinweise auf eine akute Infektion bestehen (Namentlich zu melden durch das Labor § 7(1) IfSG)

Benachrichtigung der Hygienefachkraft
0381 494 5014

Erreger

Masernvirus (hoch infektiös)

Führt bereits bei kurzer Exposition zu einer Infektion. Kontagionsindex nahe 100 %.

Löst bei über 95 % der ungeschützten Infizierten klinische Erscheinungen aus.

Infektiöses Material

Respiratorische Materialien

Übertragungsweg

Einatmen infektiöser Exspirationströpfchen (Sprechen) bzw. Tröpfchenkerne (Husten, Niesen)

Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen bzw. mit entsprechend kontaminierten Flächen

Inkubationszeit

8–10 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums,

14 Tage bis zum Ausbruch des Exanthems

Im Einzelfall bis zu 21 Tage bis zum Exanthembeginn möglich.

Dauer der Infektiosität

5 Tage vor Auftreten des Exanthems bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems

Diagnostik (zum Erstnachweis bzw. Verlauf)

Nachweis der virusspezifischen IgM-Antikörper

Virusnachweis per PCR

Serum auf Antikörper, ggf. Liquor für die PCR in die Virologie

Keine Verlaufsdiagnostik aus rein hygienischer Indikation erforderlich

Hygienemaßnahmen/Schutzmaßnahmen

Die unten beschriebenen Maßnahmen sind erforderlich bis 4 Tage nach Exanthembeginn.

Isolierung

Bereits bei Verdacht!

Eine eigene Toilette/Toilettenstuhl oder Wickeln im Bett ist notwendig.

Falls raumlufttechnische Anlagen vorhanden sind, ist für deren Weiterbetrieb eine Rücksprache mit der Krankenhaushygiene erforderlich.

Eine Kohortenisolierung ist möglich.

Die Patienten müssen zum Verlassen des Zimmers eine hygienische Händedesinfektion durchführen
(siehe Händedesinfektion).

Außerhalb des Zimmers hat der Patient einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen, wenn dies aus medizinischen Gründen möglich ist.

Entisolierung

5 Tage nach Auftreten des Exanthems

Kontaktpatienten

Nicht immune Patienten

  • Eine Postexpositionsprophylaxe soll erwogen werden.

Patienten mit unklarer Immunität

  • Immunstatus bestimmen (eilt).

Immune Patienten

  • Es besteht keine Gefährdung für Mitpatienten.

Besucher

Die jeweiligen Patientenzimmer sind mit der Isolierungstafel zu kennzeichnen.

Alle Personen (Besucher wie Mitarbeiter) müssen sich vor dem Betreten des Zimmers im Stationsstützpunkt melden.

Die Besucher werden vom Stationspersonal über die Infektionsrisiken und speziellen Hygienemaßnahmen informiert, z. B. Körperkontakt ist zu meiden.

Nicht immune Besucher

  • Tragen einen Mund-Nasen-Schutz
  • Nach Verlassen des Zimmers HHD

Immune Besucher

  • Nach Verlassen des Zimmers HHD

Ambulanter Bereich/Aufwachraum

Es ist nur aus organisatorischen Gründen (nicht aus hygienischen) sinnvoll die Patienten am Ende des Programms zu behandeln, da der Patient dann im Raum verbleiben kann und keine Problematik wegen Isolierung im Aufwachraum oder in der Wartezone entsteht.

Händedesinfektion

Händedesinfektion gemäß Basishygieneordnung.

Alle im Hause verfügbaren Händedesinfektionsmittel sind geeignet.

Einwirkzeit beachten.

Einmalhandschuhe

Erforderlich beim Umgang mit infektiösem Material und bei Arbeiten, bei denen mit Verschmutzung zu rechnen ist.

Schutzkittel

Erforderlich beim Betreten des Zimmers

Entsorgung im Zimmer

Mund–Nasen-Schutz/Schutzbrille

Bei immunem Personal

  • Mund-Nasen-Schutz und Augenschutz sind nicht erforderlich.

Bei nicht-immunem Personal

  • Mund-Nasen-Schutz erforderlich.
  • Augenschutz kann ggf. sinnvoll sein.

Wäscheentsorgung

Normale Entsorgung

Geschirr

Geschirrspülautomat, Betriebstemperatur > 60°C.

Sofern vorhanden, chemisch-thermische Desinfektion mit Gewerbegeschirrspüler

Pflege-/Behandlungs- und Untersuchungsgeräte und -Hilfsmittel (Medizinprodukte)

Nach Gebrauch desinfizieren bzw. nach Herstellerangaben aufbereiten bzw. verwerfen.

Abfallentsorgung

Normale Entsorgung (‘‘Krankenhausspezifische Abfälle‘‘ – AS 180104/180101/Abfallgruppe B)

Fäzes und Urin in die Kanalisation

Flächendesinfektion

Desinfektion nach Kontamination, bei Entlassung bzw. routine­mäßig laut Basishygieneordnung (siehe BHO/Desinfektion).

Desinfektionsmittel laut Desinfektionsplan

Patiententransfer

Transportdienst und Zielbereich sind zu informieren.

Medizinprodukte sind desinfizierend zu reinigen.

Das Bett muss für den Transport nicht desinfiziert werden.

Nicht immunes Personal

  • Sollte nicht den Transport durchführen.
  • Wenn dies unumgänglich ist, gelten die Festlegungen, die unter "Persönlicher Schutzausrüstung" dargestellt sind.

Immunes Personal

  • Beim Transport sind keine Besonderheiten zu beachten.
  • Standardhygiene ist ausreichend

Besonderheiten im OP

Es ist nicht notwendig, infektiöse Patienten am Ende des Programms zu behandeln.

Standardhygiene ist ausreichend!

Besonderheiten für das Personal

Infizierte Mitarbeiter sind freizustellen.

Wiederaufnahme der Arbeit frühestens 5 Tage nach Exanthembeginn möglich.

Schwangere sollten nach Möglichkeit Besuche unterlassen. Wenn Besuche notwendig sind (z. B. eigenes Kind ist erkrankt), muss auf das Risiko für den Fetus hingewiesen werden.

Stand: August 2020

Masern