Basishygieneordnung der UMR

Impfschutz

Für Personal mit Patientenkontakt ist folgender Impfschutz vorgeschrieben bzw. zu empfehlen:

HBV

Die Impfung wird je nach Immunstatus und Gefährdungsbeurteilung gemäß

  • Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (Arb MedVV)
  • Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI)
  • Präventionsgesetz und
  • Infektionsschutzgesetz,

einzeln oder in Kombination, zusammen mit der Hepatitis-A-Schutzimpfung, bei beruflicher Indikation, durch den Betriebsärztlichen Dienst angeboten bzw. durchgeführt.

Sofern indiziert, ist die Impfung vor Aufnahme der indikationsbegründenden Arbeit zwingend durchzuführen bzw. deren Erfolg nachzuweisen.

In Abhängigkeit von der Anamnese und der Information im Impfpass, können Kontrollen des Impfschutzes bzw. einer durch Infektion erworbenen Immunität (serologische Bestimmung der Antikörperwerte), vor der Impfung angeboten und falls erforderlich, entsprechende Nachimpfungen (Boosterungen) durchgeführt werden.

HAV

Die Impfung wird je nach Immunstatus und Gefährdungsbeurteilung gemäß

  • Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (Arb MedVV)
  • Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI)
  • Präventionsgesetz und
  • Infektionsschutzgesetz

einzeln oder in Kombination mit der Hepatitis-B-Schutzimpfung bei beruflicher Indikation durch den Betriebsärztlichen Dienst angeboten bzw. durchgeführt.

In Abhängigkeit von der Anamnese und der Information im Impfpass werden Kontrollen des Impfschutzes bzw. einer durch Infektion erworbenen Immunität (serologische Bestimmung der Antikörperwerte) vorder Impfung angeboten und falls erforderlich entsprechende Nachimpfungen (Boosterungen) durchgeführt.

Diese Impfungen sind in der Regel auch über den Hausarzt bzw. behandelnden Facharzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt, zum Beispiel im Rahmen einer reisemedizinischen Indikation, erhältlich.

Es erfolgt daher im Einzelfall die Prüfung durch den Betriebsärztlichen Dienst hinsichtlich durchführender Impfstelle einschließlich Kostenübernahme.

Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Pertussis

Die Impfungen werden je nach Immunstatus und Gefährdungsbeurteilung gemäß

  • Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (Arb MedVV)
  • Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI)
  • Präventionsgesetz und
  • Infektionsschutzgesetz

einzeln oder als Kombinationsimpfung bei beruflicher Indikation durch den Betriebsärztlichen Dienst angeboten bzw. durchgeführt.

Diese Impfungen sind in der Regel auch als GKV-Leistung über den Hausarzt bzw. behandelnden Facharzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt erhältlich.

Es erfolgt daher im Einzelfall die Prüfung durch den Betriebsärztlichen Dienst hinsichtlich durchführender Impfstelle einschließlich Kostenübernahme.

Influenza

Die jährlich zu wiederholende Impfung wird dem gesamten Personal durch den Betriebsärztlichen Dienst angeboten bzw. durchgeführt.

Diese Impfung ist in der Regel auch als GKV-Leistung über den Hausarzt bzw. behandelnden Facharzt oder das örtliche Gesundheitsamt erhältlich.

Masern, Mumps, Röteln, Varizellen

Die Impfungen werden je nach Immunstatus und Gefährdungsbeurteilung gemäß

  • Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (Arb MedVV)
  • Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI)
  • Präventionsgesetz
  • Infektionsschutzgesetz und
  • Masernschutzgesetz (vom 01.03.2020)

einzeln (nur die Varizellen-Impfung!) oder als Kombinationsimpfung (MMR-Impfung), bei beruflicher Indikation, durch den Betriebsärztlichen Dienst angeboten bzw. durchgeführt.

In Abhängigkeit von der Anamnese und der Information im Impfpass können Kontrollen des Impfschutzes bzw. einer durch Infektion erworbenen Immunität (serologische Bestimmung der Antikörperwerte) durchgeführt werden.

Die Mumps-Masern-Röteln-Impfungen sind in der Regel auch für Personen, die nach 1970 geboren sind, als GKV-Leistung über den Hausarzt bzw. behandelnden Facharzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt (Impfberechtigung), zum Beispiel im Rahmen einer reisemedizinischen Indikation, erhältlich.

Es erfolgt daher im Einzelfall die Prüfung durch den Betriebsärztlichen Dienst hinsichtlich durchführender Impfstelle, einschließlich Kostenübernahme.

Stand: April 2023

Impfschutz