Basishygieneordnung der UMR
Impfschutz
Für Personal mit Patientenkontakt ist folgender Impfschutz vorgeschrieben bzw. zu empfehlen:
HBV
Die Impfung wird, je nach Immunstatus und Gefährdungsbeurteilung, gemäß
- Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (Arb MedVV)
- Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI)
- Präventionsgesetz und
- Infektionsschutzgesetz,
einzeln oder in Kombination, zusammen mit der Hepatitis-A-Schutzimpfung, kostenfrei bei beruflicher Indikation, durch den Betriebsärztlichen Dienst angeboten bzw. durchgeführt.
Sofern indiziert, ist die Impfung vor Aufnahme der indikationsbegründenden Arbeit zwingend durchzuführen bzw. deren Erfolg nachzuweisen.
In Abhängigkeit von der Anamnese und der Information im Impfpass, werden kostenfrei Kontrollen des Impfschutzes bzw. einer durch Infektion erworbenen Immunität (serologische Bestimmung der Antikörperwerte), vor der Impfung angeboten und falls erforderlich, entsprechende Nachimpfungen (Boosterungen) durchgeführt.
HAV
Die Impfung wird je nach Immunstatus und Gefährdungsbeurteilung gemäß
- Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (Arb MedVV)
- Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI)
- Präventionsgesetz und
- Infektionsschutzgesetz
einzeln oder in Kombination mit der Hepatitis-B-Schutzimpfung kostenfrei bei beruflicher Indikation durch den Betriebsärztlichen Dienst angeboten bzw. durchgeführt.
In Abhängigkeit von der Anamnese und der Information im Impfpass werden kostenfrei Kontrollen des Impfschutzes bzw. einer durch Infektion erworbenen Immunität (serologische Bestimmung der Antikörperwerte) vor der Impfung angeboten und falls erforderlich entsprechende Nachimpfungen (Boosterungen) durchgeführt.
Diese Impfungen sind in der Regel auch über den Hausarzt bzw. behandelnden Facharzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt, zum Beispiel im Rahmen einer reisemedizinischen Indikation, erhältlich.
Es erfolgt daher im Einzelfall die Prüfung durch den Betriebsärztlichen Dienst hinsichtlich durchführender Impfstelle einschließlich Kostenübernahme.
Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Pertussis
Die Impfungen werden je nach Immunstatus und Gefährdungsbeurteilung gemäß
- Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (Arb MedVV)
- Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI)
- Präventionsgesetz und
- Infektionsschutzgesetz
einzeln oder als Kombinationsimpfung kostenfrei bei beruflicher Indikation durch den Betriebsärztlichen Dienst angeboten bzw. durchgeführt.
Diese Impfungen sind in der Regel auch kostenfrei als GKV-Leistung über den Hausarzt bzw. behandelnden Facharzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt erhältlich.
Es erfolgt daher im Einzelfall die Prüfung durch den Betriebsärztlichen Dienst hinsichtlich durchführender Impfstelle einschließlich Kostenübernahme.
Influenza
Die jährlich zu wiederholende Impfung wird dem gesamten Personal kostenfrei durch den Betriebsärztlichen Dienst angeboten bzw. durchgeführt.
Diese Impfung ist in der Regel auch kostenfrei als GKV-Leistung über den Hausarzt bzw. behandelnden Facharzt oder das örtliche Gesundheitsamt erhältlich.
Masern, Mumps, Röteln, Varizellen
Die Impfungen werden je nach Immunstatus und Gefährdungsbeurteilung, gemäß
- Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (Arb MedVV)
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI)
- Präventionsgesetz
- Infektionsschutzgesetz und
- Masernschutzgesetz (vom 01.03.2020),
einzeln (nur die Varizellen-Impfung!) oder als Kombinationsimpfung (MMR-Impfung), kostenfrei bei beruflicher Indikation, durch den Betriebsärztlichen Dienst angeboten bzw. durchgeführt.
In Abhängigkeit von der Anamnese und der Information im Impfpass werden, in Ausnahmefällen kostenfrei, Kontrollen des Impfschutzes bzw. einer durch Infektion erworbenen Immunität (serologische Bestimmung der Antikörperwerte) durchgeführt.
Die Mumps-Masern-Röteln-Impfungen sind in der Regel auch für Personen, die nach 1970 geboren sind, kostenfrei als GKV-Leistung über den Hausarzt bzw. behandelnden Facharzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt (Impfberechtigung), zum Beispiel im Rahmen einer reisemedizinischen Indikation, erhältlich.
Es erfolgt daher im Einzelfall die Prüfung durch den Betriebsärztlichen Dienst hinsichtlich durchführender Impfstelle, einschließlich Kostenübernahme.
Covid-19
Impfanmeldungen erfolgen über die Telefonhotline des Landes 0385 20271115 oder über das Online-Buchungsportal des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.
Stand: September 2021
Impfschutz
- Impfschutz.pdf[35 KB]
Inhaltsverzeichnis
Basishygieneordnung (BHO)
Inhalt A
- Abfälle
- Abfalleimer
- Absaugung
- AEMP
- Änderungen Basishygieneordnung
- Ameisen
- Atemtrainer
- Aufbereitung von flexiblen Endoskopen (Rhinolaryngoskopen) SAA
- Aufbereitung von Patientenbetten und Umfeld (SAA)
- Aufbereitung von starren Endoskopen... (HNO-Behandlungseinheit) SAA
- Aufbereitung von starren Endoskopen... (Instrumentendesinfektionswanne) SAA
- Aufbereitung von TEE-Sonden (SAA)
- Aufbereitungskompendium
- Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (HO)
Inhalt B
- Badewannen
- Basishygiene
- Beatmung
- Beatmungspneumonien
- Behandlungsliegen
- Bekleidungsordnung
- Bereichskleidung
- Berufskleidung
- Bett
- Betten (SAA)
- Blasenkatheterismus
- Blumen
- Blutdruckmanschette
- Blutkulturen
- Blutzuckermessgeräte
- Bündelmaßnahmen ... Beatmungspneumonien
- Bündelmaßnahmen ... Gefäßkatheter-assoziierten Blutstrominfektionen
- Bündelmaßnahmen ... Harnwegsinfektionen
- Bündelmaßnahmen ... Peripheren Venenverweilkanüle
Inhalt H
- Haare
- Händedesinfektion
- Händehygiene
- Handschuhe
- Harnwegsinfektionen, Bündelmaßnahmen
- Hauschutzplan
- Hundehaltung
- Hundehaltung, Patienteninformation
- Hygienebeauftragte
- Hygienebewusste Hundehaltung
- Hygienemaßnahmen beim Transport von Patienten mit potentiell übertragbaren Erregern
- Hygienemerkblätter
- Hygieneordnung Dialyse
- Hygieneordnung OP
- Hygieneordnung AEMP
- Hygieneordnung Schwimmbad
- Hygieneregeln für Kamerateams im OP-Bereich/OP-Saal
- Hygienische Händedesinfektion