Basishygieneordnung der UMR

Medizinprodukte

Allgemeines

Als Medizinprodukte bezeichnet man einzelne oder miteinander verbunden ange­wendete Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe oder andere Gegenstände, einschließlich der notwendigen Software, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind, die dabei:

  • der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung/Kompensierung von Krankheiten bzw. Verletzungen oder Behinderungen
  • oder der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs
  • oder der Empfängnisregelung dienen sollen

und deren maßgebliche Wirkung nicht pharmakologisch, immunologisch oder meta­bolisch (z. B. Nahrungsergänzungsmittel, Diätetika) bedingt ist.

Lagerung

Die Lagerung muss generell trocken und staubfrei erfolgen (Lagerung in Schränken oder Schubladen).

Lagerung von sterilen Medizinprodukten laut DIN 58953 – 8:2003

Lagerdauer ungeschützt

Verpackungsart

Lagerdauer ungeschützt

Primärverpackung

Alsbaldiger Gebrauch, d. h. innerhalb von 48 Stunden

Sterilgut-
Lagerverpackung nicht angebrochen oder angebrochen und wieder fest verschlossen

Laut Herstellerangaben!

(Maximal 5 Jahre)

Lagerdauer geschützt

Verpackungsart

Lagerdauer geschützt

Primärverpackung

Nicht länger als bis zum Verfallsdatum

Sterilgut-
Lagerverpackung nicht angebrochen oder angebrochen und wieder fest verschlossen

Laut Herstellerangaben!

(Maximal 5 Jahre)

Medizinprodukte in Fächern oder mit Farbkodierungen bzw. in fester Reihenfolge von alt zu neu so lagern, dass sich die Entnahme und der Gebrauch des am längsten gelagerten Produkts als 1. erfolgt.

Medizinprodukte nach Ablauf der Lagerzeit einer validierten Aufbereitung zuführen oder verwerfen.

Aufbereitung

Nach Herstellerangaben aufbereiten bzw. Einwegprodukte verwerfen, sofern nicht eine explizite, selbst gefertigte valide Aufbereitungsvorschrift vorliegt.

Stand: November 2016

Medizinprodukte


Inhaltsverzeichnis

Basishygieneordnung (BHO)