Basishygieneordnung der UMR

Blumen

Topfblumen

Topfblumen mit Erde bzw. Hydrokulturen sind in Patienten-nahen Bereichen (d. h. Patientenzimmer, Diagnostik- und Behandlungsräume) und in reinen Arbeitsräumen (wg. Umgang mit Arzneimitteln) nicht zulässig.

Für alle anderen Bereiche gibt es aus hygienischer Sicht keine Einschränkungen, sofern die Pflanzen regelmäßig gepflegt und bei sichtbarem Befall mit Schimmel oder Insekten unverzüglich entsorgt werden.

Schnittblumen

Schnittblumen sind unter hygienischen Aspekten bis auf die unten genannten Ausnahmen in Patienten-nahen Bereichen zulässig.

Das Blumenwasser muss täglich im unreinen Arbeitsraum entsorgt werden, bei Bedarf können die Vasen im RDG aufbereitet werden.

Es ist empfehlenswert, auf Station einen Verantwortlichen für das Wechseln des Wassers und für die Aufbereitung festzulegen.

In folgenden Bereichen sind Schnittblumen nicht geeignet:

  • bei hämatologisch/onkologischen Patienten in der akuten Phase der Immun­suppression
  • bei Patienten mit Umkehrisolierung
  • auf der Intensivstation

Stand: August 2018

Blumen


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Basishygieneordnung (BHO)