Basishygieneordnung der UMR

Beatmung

Allgemeines

Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Präventivmaßnahme zur Verhütung von Beatmungspneumonien.

Masken

  • Nach Benutzung Aufbereitung in der AEMP
  • Staubfrei aufbewahren

Beatmungsbeutel

  • Aufbereitung bei Patientenwechsel in der AEMP oder Wischdesinfektion der äußeren Oberflächen (bei Verwendung von Filtern)
  • Bei Verwendung an einem Patienten täglich Wischdesinfektion von außen
  • Bei der Beutelbeatmung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu empfehlen

Beatmungsfilter

  • Einsatz erfolgt zwischen Trachealtubus und Y-Stück
  • Maximale Verwendungsdauer 48 Stunden bzw. nach Herstellerangaben
  • Sofortiger Wechsel bei mechanischer Dysfunktion und grober Kontamination bzw. bei Patientenwechsel
  • Mit Datum versehen
  • Im OP bzw. bei mobilen Beatmungsgeräten nur hydrophobe Filter zum Schutz der Schläuche und der Maschine einsetzen
    • Filtern Bakterien eventuell Viren
    • Nebeneigenschaft partielle Befeuchtung der Atemluft
    • Verwendung maximal 24 Stunden bzw. pro Patient
  • Auf ITS sind Kombinationen aus mechanischem Filter und hygroskopischer Membran zu verwenden
    • Passive Anfeuchtung der Atemluft plus Filtern von Partikeln wie z. B. Bakterien
    • Ein zusätzlicher Gerätefilter bei Medikamentenverneblung (um technische Störungen durch rückgeatmetes Medikament auszuschließen) ist dann nicht mehr erforderlich
    • Verwendungsdauer verkürzt sich bei Medikamentenverneblung auf 24 h
    • Verneblerkapsel muss zwingend zwischen Patient und Filter eingebaut sein

Beatmungsgeräte

  • Täglich und bei Patientenwechsel Wischdesinfektion der Geräteoberflächen
  • An schwer zugänglichen Stellen Sprühdesinfektion
  • Bei Narkosebeatmungsgeräten keine regelhafte Desinfektion und Sterilisation des Kreissystems
  • Vor einem Wiedereinsatz, eines zuvor für einen anderen Patienten genutzten Gerätes, ist eine hygienische Aufbereitung erforderlich
    • Wischdesinfektion des Gerätes
    • Schlauch- und Filterwechsel
  • Das gesamte Exspirationszubehör ist in der Regel nach 30 Tagen zu wechseln

Beatmungsschläuche

  • Wechsel nicht häufiger als alle 7 Tage
    • Sofern die Schläuche nicht sichtbar verschmutzt oder beschädigt sind, können sie so lange wie notwendig verwendet werden.
    • Die Sichtprüfung hat täglich zu erfolgen und ist, wie die daraus abgeleitete Entscheidung, schriftlich zu dokumentieren.
  • Sofortiger Wechsel bei Beschädigung oder sichtbarer Verschmutzung
  • Auf ITS:
    • Patientenbezogener Einsatz der Beatmungsschläuche
      (unabhängig vom Einsatz von Filtern)
    • Narkosebeatmungen siehe BHO/Narkosegeräte
  • Regelmäßiges Entfernen des Kondenswassers aus den Beatmungsschläuchen und Wasserfallen in Ablassgefäße.
    • Dabei muss darauf geachtet werden, dass kein Kondensat zum Patienten zurückfließt!
    • Ablassgefäße Patientenbezogen verwenden
    • Entsorgung der Ablassgefäße im unreinen Arbeitsraum, Gefäß desinfizierend aufbereiten bzw. wenn Einmalprodukt verwerfen

Endotrachealtuben

Der infektionspräventive Nutzen silberbeschichteter Endotrachealtuben ist noch ungeklärt.


Stand: November 2020

Beatmung


Inhaltsverzeichnis

Basishygieneordnung (BHO)