Basishygieneordnung der UMR

Vorwort zur BHO

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Auf der Grundlage

  • des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
  • der Landeshygieneverordnung (MedHygVO M-V)
  • des Medizinproduktegesetzes (MPG)
  • der Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • der Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)
  • der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 525)
  • den verbindlichen Hinweisen (GUVs) der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) Richtlinie
  • der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts
  • der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)
  • der BG-Vorschriften/Unfallverhütungsvorschriften (BGV/UVV)
  • der Arbeitsmedizinischen Versorgungsverordnung (ArbMedVV)
  • und den spezifischen Bedingungen der Universitätsmedizin Rostock

wurde diese Hygieneordnung unter Einbeziehung der Mitarbeiter erarbeitet.

Die Hygieneordnung bildet die Grundlage für die praktische Durchsetzung der Belange der Krankenhaushygiene und soll den Mitarbeitern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung dienen.

Die Hygieneordnung ist laut § 8 / (2) der MedHygVO M-V allen in der Einrichtung tätigen Personen, soweit sie den Hygieneplan einzuhalten haben, in ihrer jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis zu bringen (siehe Inhaltsverzeichnis der BHO – dort Zuordnung der Bestandteile zu den hier tätigen Berufsgruppen).

Diese sind zur Einhaltung der Hygieneordnung verpflichtet.

Die Kenntnisnahme ist durch die zuständigen Vorgesetzten/Leitungen bei Aufnahme der Beschäftigung bzw. nach jeder Überarbeitung der BHO bis 4 Wochen nach deren Veröffentlichung schriftlich zu dokumentieren und vom Mitarbeiter unterzeichnen zu lassen.

Bei Rückfragen (z. B. bezüglich der Bedeutung anderer Gesetze und Verordnungen zu diesem Thema) wenden Sie sich bitte an das Team der Krankenhaushygiene.

Dr. C. Stehle
Ärztliche Vorständin und Vorstandsvorsitzende

C. Petersen
Kaufmännischer Vorstand

Prof. Dr. B. Krause
Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand

A. Laban
Pflegevorstand

PD Dr. P. Warnke
Krankenhaushygieniker


Stand: Oktober 2024

Vorwort zur BHO


Inhaltsverzeichnis

Basishygieneordnung (BHO)