Basishygieneordnung der UMR

Hygienebewusste Hundehaltung

Allgemeines

In der Universitätsmedizin Rostock werden in folgenden Bereichen sogenannte „Therapiebegleithunde“ bzw. „Therapiebegleithunde in Ausbildung“ eingesetzt:

  • Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie (KPP) auf allen Stationen (P1-9)
  • Tagesklinik Bad Doberan
  • auf den Stationen der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter (KJPP)
  • Klinik für Forensische Psychiatrie

Bei gutem Wetter kann ein Einsatz im Freien auf dem parkähnlichen Klinikgelände erfolgen.

Diese Hunde unterstützen im psychiatrischen Bereich die psychische Entwicklung/Gesundung der Patienten.

Rechtslage

Die Krankenhaushygiene ist in der Bundesrepublik allgemein durch das Infektions­schutzgesetz geregelt und durch die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts präzisiert.

Zu beachten sind in der jeweils aktuellen Version

  • die Biostoff-Verordnung
  • die ergänzenden technischen Regeln TRBA 250 und 400

und im konkreten Fall

  • das Tierschutzgesetz (TierSchG) und
  • das Tierseuchengesetz (TierSG)

sowie die Vorgaben des LAGuS M-V

  • Hygienische Anforderungen bei Tierbesuchen und tiergestützter Therapie in Gesundheitseinrichtungen von M-V (Stand November 2017)

Voraussetzungen

Vor Etablierung der Therapie ist eine Meldung an das örtliche Gesundheitsamt und Veterinäramt erfolgt.

Eine Begehung durch Vertreter dieser Behörden wird jederzeit ermöglicht.

Die nachfolgenden Punkte müssen bei der Tierhaltung beachtet werden.

Tiere

Jeder in der Klinik eingesetzte Therapiebegleithund bzw. Therapiebegleithunde in Ausbildung muss für diesen Zweck geeignet sein. Das heißt, er muss gesund sein und ein ausgeglichenes und nicht-aggressives Wesen haben.

Eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung kann verlangt werden.

Für den Gesundheitszustand des Hundes, einschließlich Impfstatus, ist der Halter zuständig.

Überprüfung des Gesundheitszustandes des Tieres

Regelmäßige veterinärmedizinische Untersuchung, einschließlich

  • Impfungen
  • Entwurmung
  • Allgemeine Erkrankungen
  • Ektoparasiten etc.

Es haben eine veterinärmedizinische Eingangsuntersuchung und halbjährliche Folgeuntersuchungen zu erfolgen.

Nachweise

Alle schriftlichen Nachweise zum Therapiebegleithund bzw. Therapiebegleithund in Ausbildung sind am Pflegestützpunkt zu hinterlegen und dem Amt auf Verlangen vorzuzeigen. Unter anderem:

  • Ausweise
  • Entwurmungskalender etc.
  • Bescheinigung über die Eignung des Hundes
    • muss jährlich erneuert werden
  • Zertifikat über die Eignung als Therapiebegleithund

Ungeeignet zum Therapieeinsatz

Tiere, die mit Rohfleisch gefüttert werden und läufige Hündinnen sollen nicht zur Therapie eingesetzt werden.

Aufenthalt in der Klinik

In der Klinik hat eine artgerechte Haltung des Tieres zu erfolgen.

Der Hund darf sich auf den Stationen sowie auf dem Klinikgelände nicht unbeaufsichtigt bewegen.

Bezugsperson

Jeder Hund hat eine feste, schriftlich benannte Bezugsperson. Diese Person ist Mitarbeiter des Hauses und Besitzer/Halter des Hundes.

Er ist für die Einhaltung der festgelegten Rahmenbedingungen für den Patientenkontakt verantwortlich.

Es ist nicht gestattet den Hund anderen Mitarbeitern für einen Patientenkontakt zu überlassen.

Therapiebegleithund bzw. Therapiebegleithund in Ausbildung

Zur Therapie erscheint der Hund gesäubert, frisch gekämmt und auf Ektoparasiten inspiziert.

Die Krallen der Hunde müssen kurz gehalten sein und frei von scharfen Kanten.

Mittels beschrifteter Weste oder Halsband ist der Hund deutlich als „Therapiebegleit­hund“ bzw. „Therapietier im Dienst“ zu kennzeichnen.

Der Therapiebegleithund bzw. Therapiebegleithund in Ausbildung darf keine Anzeichen einer akuten Infektion aufweisen.

Bei geringsten Krankheitsanzeichen muss der Hund der Einrichtung fern bleiben und von einem Veterinärmediziner untersucht werden. Dieser legt fest, wann das Tier wieder einsatzfähig ist.

Patient

Die Teilnahme des Patienten am Besuchsprogramm von Therapiebegleithunden bzw. Therapiebegleithunden in Ausbildung wird vom behandelnden Arzt schriftlich verordnet.

Diese Teilnahme erfolgt freiwillig, eventuell mit Ermutigung.

Als Kontraindikationen werden berücksichtigt:

  • Allergien
  • Schwere Immunsuppression
  • Akute Infektionen
  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Kolonisation und Infektion mit MRSA und/oder anderen multiresistenten Erregern
  • Offene Wunden
  • Mangelnde Compliance für die Händehygiene
  • Abneigung gegen Tiere bzw. Angst

Personal

Einverständnis Personal

Das Einverständnis des Personals für den Bereich, in dem sich der Hund aufhält, muss eingeholt werden.

Die regelmäßige Dokumentation des Einverständnisses der Mitarbeiter ist Aufgabe der Einrichtungsleitung und kann an die ärztlichen Mitarbeiter der jeweiligen Stationen bzw. der Tagesklinik delegiert werden.

Belehrung Hygienemaßnahmen

Das Personal ist über die erforderlichen Hygienemaßnahmen regelmäßig zu belehren.

Zuständig sind die jeweiligen Bezugspersonen der Tiere sowie der Hygiene­beauftragte.

Risiken

Mögliche menschliche Gesundheitsgefährdungen, die durch Tiere verursacht werden können, sind insbesondere:

  • Verletzungen/Unfälle
  • Infektionen
  • Allergische Reaktionen

Der therapeutische und pädagogische Nutzen für den Patienten muss gegenüber gesundheitlichen Gefahren abgewogen werden.

Weitere Verhaltensregeln

Anleitung

Entsprechend der Eigenverantwortungsfähigkeit des Patienten wird der Umgang mit dem Hund durch dessen Bezugsperson beobachtet und unterstützt.

Kontakt

Dringend zu vermeiden sind:

  • Gesichts- und Lippenkontakt der Patienten zu den Tieren
  • Belecken der Patienten durch den Hund

Eine beleckte Körperstelle muss abgewaschen, idealerweise desinfiziert werden.

Vor und nach Kontakt mit dem Tier ist auf eine entsprechende Händehygiene zu achten.

Die Hygienische Händedesinfektion ist zu bevorzugen.
Nur wenn diese nicht möglich ist, muss eine Händewaschung vorgenommen werden.

Während des Tierkontaktes kontaminierte Kleidung ist im Anschluss zu wechseln.

Hygiene

Die persönliche Hygiene von Patienten sowie Mitarbeitern beim Umgang mit Tieren ist zu beachten:

  • Händereinigung
  • Händedesinfektion

Desinfektionsmittel

Das Desinfektionsmittel ist unter dem Aspekt auszuwählen, dass die Tiere damit verbundene Gerüche akzeptieren.

Station

Der Therapiebegleithund wird unter Aufsicht auf den Stationen eingesetzt.

Er darf in keine anderen als die oben genannten Räume mitgenommen werden, insbesondere nicht in

  • Speiseräume
  • Teeküchen
  • Küchen
  • Medizinische Diensträume
  • Untersuchungsräume etc.

Der Hund benötigt in jedem Bereich einen Rückzugsort.

Patientenzimmer

Sollte sich der Hund im Patientenzimmer aufhalten, darf er keinen Zugang haben:

  • zum Bett
  • dem Sanitärbereich
  • zu Nahrungsmitteln

Klinikgelände

Bei gutem Wetter ist ein Einsatz im Freien auf dem Klinikgelände möglich.

Dienstzeiten

Die Dienstzeiten des Hundes erfolgen in Absprache mit der festen Bezugsperson (Hundehalter)

Fütterung

Das Tier darf nur auf Anweisung des Halters gefüttert werden.

Der Trinknapf ist sauber zu halten und täglich zu reinigen.

Eine desinfizierende Reinigung des Behälters zur Nahrungsaufnahme kann im bereichseigenen Steckbeckenautomaten erfolgen.

In Bereichen ohne Steckbeckenautomat muss eine Vorreinigung mittels Zellstoff erfolgen. Die komplette Reinigung wird in der Häuslichkeit des Tierhalters beendet.

Reinigung/Desinfektion

Fußböden und Gegenstände, mit denen der Hund Kontakt hat, sind täglich und nach Kontamination zu desinfizieren.

Tierbezogene Utensilien sollen wischdesinfiziert werden:

  • Leine
  • Spielzeug
  • Weste und Ähnliches

Das Waschen der Decken erfolgt mindestens einmal pro Woche durch den Halter im häuslichen Bereich:

  • möglichst bei 60 °C
  • bei Kontamination Reinigung sofort

Matten und andere Gegenstände, die nicht gewaschen werden können, sind regel­mäßig auszutauschen.

Bei der Lagerhaltung ist auf strikte Trennung zu krankenhausspezifischen Gegenständen zu achten.

Stand: Oktober 2022

Hygienebewusste Hundehaltung

Weiterführende Informationen

Patienteninformation

(Auszug Basishygieneordnung der UMR)

Patienteninformation zur hygienebewussten Hundehaltung

Patienteninformation zur hygienebewussten Hundehaltung

Allgemein

In der Universitätsmedizin Rostock können im Bereich der

  • Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie (KPP) auf allen Stationen (P1-9)
  • Tagesklinik Bad Doberan
  • auf den Stationen der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter (KJPP)
  • Klinik für Forensische Psychiatrie

sogenannte „Therapiebegleithunde“ bzw. „Therapiebegleithunde in Ausbildung“ eingesetzt werden.

Die Vorgaben des LAGuS MV

  • „Hygienische Anforderungen bei Tierbesuchen und tiergestützter Therapie in Gesundheitseinrichtungen von M-V (Stand November 2017)

sind zu berücksichtigen.

Risiken

Jede Tierhaltung birgt ein gesundheitliches Risiko, z. B. in Form von Infektions- und/oder Allergie-Risiken.

Therapeutische und pädagogische Unterstützungsmöglichkeiten müssen gegenüber gesundheitlichen Aspekten abgewogen werden.

Hygienehinweise zur Therapiebegleithund-Haltung

Mit den folgenden Hinweisen, die insbesondere die hygienischen Aspekte beinhalten, sind Sie einverstanden und halten Sie zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Tiere ein.

Räumlichkeiten

Der Therapiebegleithund wird eingesetzt: siehe unter Allgemein.

Er darf in keine anderen Bereiche (als die oben genannten) mitgenommen werden, insbesondere nicht in Speiseräume, Teeküchen und Küchen.

Sollte der Hund sich im Patientenzimmer aufhalten, darf dieser keinen Zugang zum Bett, dem Sanitärbereich oder zu Nahrungsmitteln haben.

Bei gutem Wetter kann ein Einsatz im Freien auf dem Klinikgelände stattfinden.

Verhaltensregeln

  • Ein Gesichts- und Lippenkontakt zu Tieren sowie ein Belecken muss dringend vermieden werden. Falls es doch dazu kommt, ist die beleckte Körperstelle zu waschen bzw. zu desinfizieren.
  • Kommt es zu einer Kontamination der Kleidung während des Tierkontaktes, ist diese zu wechseln.
  • Vor und nach der Therapie mit dem Hund muss eine Händedesinfektion vorgenommen werden.
  • Die tiergestützte Therapie erfolgt freiwillig, eventuell mit Ermutigung.

Kontraindikationen

Als Kontraindikationen werden berücksichtigt:

  • Allergien
  • akute Infektionen
  • chronische Atemwegserkrankungen
  • Kolonisation und Infektion mit MRSA und/oder anderen multiresistenten Erregern
  • offene Wunden an den Extremitäten
  • Abneigung gegen bzw. Angst vor Hunden

Stand: Oktober 2024

Patienteninformation zur Hygienebewussten Hundehaltung


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Basishygieneordnung (BHO)