Basishygieneordnung der UMR
Hygienebewusste Hundehaltung
Allgemeines
In der Universitätsmedizin Rostock werden in folgenden Bereichen sogenannte „Therapiebegleithunde“ bzw. „Therapiebegleithunde in Ausbildung“ eingesetzt:
- Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie (KPP) auf allen Stationen (P1-9)
- Tagesklinik Bad Doberan
- auf den Stationen der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter (KJPP)
- Klinik für Forensische Psychiatrie
Bei gutem Wetter kann ein Einsatz im Freien auf dem parkähnlichen Klinikgelände erfolgen.
Diese Hunde unterstützen im psychiatrischen Bereich die psychische Entwicklung/Gesundung der Patienten.
Rechtslage
Die Krankenhaushygiene ist in der Bundesrepublik allgemein durch das Infektionsschutzgesetz geregelt und durch die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts präzisiert.
Zu beachten sind in der jeweils aktuellen Version
- die Biostoff-Verordnung
- die ergänzenden technischen Regeln TRBA 250 und 400
und im konkreten Fall
- das Tierschutzgesetz (TierSchG) und
- das Tierseuchengesetz (TierSG)
sowie die Vorgaben des LAGuS M-V
- Hygienische Anforderungen bei Tierbesuchen und tiergestützter Therapie in Gesundheitseinrichtungen von M-V (Stand November 2017)
Voraussetzungen
Vor Etablierung der Therapie ist eine Meldung an das örtliche Gesundheitsamt und Veterinäramt erfolgt.
Eine Begehung durch Vertreter dieser Behörden wird jederzeit ermöglicht.
Die nachfolgenden Punkte müssen bei der Tierhaltung beachtet werden.
Tiere
Jeder in der Klinik eingesetzte Therapiebegleithund bzw. Therapiebegleithunde in Ausbildung muss für diesen Zweck geeignet sein. Das heißt, er muss gesund sein und ein ausgeglichenes und nicht-aggressives Wesen haben.
Eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung kann verlangt werden.
Für den Gesundheitszustand des Hundes, einschließlich Impfstatus, ist der Halter zuständig.
Überprüfung des Gesundheitszustandes des Tieres
Regelmäßige veterinärmedizinische Untersuchung, einschließlich
- Impfungen
- Entwurmung
- Allgemeine Erkrankungen
- Ektoparasiten etc.
Es haben eine veterinärmedizinische Eingangsuntersuchung und halbjährliche Folgeuntersuchungen zu erfolgen.
Nachweise
Alle schriftlichen Nachweise zum Therapiebegleithund bzw. Therapiebegleithund in Ausbildung sind am Pflegestützpunkt zu hinterlegen und dem Amt auf Verlangen vorzuzeigen. Unter anderem:
- Ausweise
- Entwurmungskalender etc.
- Bescheinigung über die Eignung des Hundes
- muss jährlich erneuert werden
- Zertifikat über die Eignung als Therapiebegleithund
Ungeeignet zum Therapieeinsatz
Tiere, die mit Rohfleisch gefüttert werden und läufige Hündinnen sollen nicht zur Therapie eingesetzt werden.
Aufenthalt in der Klinik
In der Klinik hat eine artgerechte Haltung des Tieres zu erfolgen.
Der Hund darf sich auf den Stationen sowie auf dem Klinikgelände nicht unbeaufsichtigt bewegen.
Bezugsperson
Jeder Hund hat eine feste, schriftlich benannte Bezugsperson. Diese Person ist Mitarbeiter des Hauses und Besitzer/Halter des Hundes.
Er ist für die Einhaltung der festgelegten Rahmenbedingungen für den Patientenkontakt verantwortlich.
Es ist nicht gestattet den Hund anderen Mitarbeitern für einen Patientenkontakt zu überlassen.
Therapiebegleithund bzw. Therapiebegleithund in Ausbildung
Zur Therapie erscheint der Hund gesäubert, frisch gekämmt und auf Ektoparasiten inspiziert.
Die Krallen der Hunde müssen kurz gehalten sein und frei von scharfen Kanten.
Mittels beschrifteter Weste oder Halsband ist der Hund deutlich als „Therapiebegleithund“ bzw. „Therapietier im Dienst“ zu kennzeichnen.
Der Therapiebegleithund bzw. Therapiebegleithund in Ausbildung darf keine Anzeichen einer akuten Infektion aufweisen.
Bei geringsten Krankheitsanzeichen muss der Hund der Einrichtung fern bleiben und von einem Veterinärmediziner untersucht werden. Dieser legt fest, wann das Tier wieder einsatzfähig ist.
Patient
Die Teilnahme des Patienten am Besuchsprogramm von Therapiebegleithunden bzw. Therapiebegleithunden in Ausbildung wird vom behandelnden Arzt schriftlich verordnet.
Diese Teilnahme erfolgt freiwillig, eventuell mit Ermutigung.
Als Kontraindikationen werden berücksichtigt:
- Allergien
- Schwere Immunsuppression
- Akute Infektionen
- Chronische Atemwegserkrankungen
- Kolonisation und Infektion mit MRSA und/oder anderen multiresistenten Erregern
- Offene Wunden
- Mangelnde Compliance für die Händehygiene
- Abneigung gegen Tiere bzw. Angst
Personal
Einverständnis Personal
Das Einverständnis des Personals für den Bereich, in dem sich der Hund aufhält, muss eingeholt werden.
Die regelmäßige Dokumentation des Einverständnisses der Mitarbeiter ist Aufgabe der Einrichtungsleitung und kann an die ärztlichen Mitarbeiter der jeweiligen Stationen bzw. der Tagesklinik delegiert werden.
Belehrung Hygienemaßnahmen
Das Personal ist über die erforderlichen Hygienemaßnahmen regelmäßig zu belehren.
Zuständig sind die jeweiligen Bezugspersonen der Tiere sowie der Hygienebeauftragte.
Risiken
Mögliche menschliche Gesundheitsgefährdungen, die durch Tiere verursacht werden können, sind insbesondere:
- Verletzungen/Unfälle
- Infektionen
- Allergische Reaktionen
Der therapeutische und pädagogische Nutzen für den Patienten muss gegenüber gesundheitlichen Gefahren abgewogen werden.
Weitere Verhaltensregeln
Anleitung
Entsprechend der Eigenverantwortungsfähigkeit des Patienten wird der Umgang mit dem Hund durch dessen Bezugsperson beobachtet und unterstützt.
Kontakt
Dringend zu vermeiden sind:
- Gesichts- und Lippenkontakt der Patienten zu den Tieren
- Belecken der Patienten durch den Hund
Eine beleckte Körperstelle muss abgewaschen, idealerweise desinfiziert werden.
Vor und nach Kontakt mit dem Tier ist auf eine entsprechende Händehygiene zu achten.
Die Hygienische Händedesinfektion ist zu bevorzugen.
Nur wenn diese nicht möglich ist, muss eine Händewaschung vorgenommen werden.
Während des Tierkontaktes kontaminierte Kleidung ist im Anschluss zu wechseln.
Hygiene
Die persönliche Hygiene von Patienten sowie Mitarbeitern beim Umgang mit Tieren ist zu beachten:
- Händereinigung
- Händedesinfektion
Desinfektionsmittel
Das Desinfektionsmittel ist unter dem Aspekt auszuwählen, dass die Tiere damit verbundene Gerüche akzeptieren.
Station
Der Therapiebegleithund wird unter Aufsicht auf den Stationen eingesetzt.
Er darf in keine anderen als die oben genannten Räume mitgenommen werden, insbesondere nicht in
- Speiseräume
- Teeküchen
- Küchen
- Medizinische Diensträume
- Untersuchungsräume etc.
Der Hund benötigt in jedem Bereich einen Rückzugsort.
Patientenzimmer
Sollte sich der Hund im Patientenzimmer aufhalten, darf er keinen Zugang haben:
- zum Bett
- dem Sanitärbereich
- zu Nahrungsmitteln
Klinikgelände
Bei gutem Wetter ist ein Einsatz im Freien auf dem Klinikgelände möglich.
Dienstzeiten
Die Dienstzeiten des Hundes erfolgen in Absprache mit der festen Bezugsperson (Hundehalter)
Fütterung
Das Tier darf nur auf Anweisung des Halters gefüttert werden.
Der Trinknapf ist sauber zu halten und täglich zu reinigen.
Eine desinfizierende Reinigung des Behälters zur Nahrungsaufnahme kann im bereichseigenen Steckbeckenautomaten erfolgen.
In Bereichen ohne Steckbeckenautomat muss eine Vorreinigung mittels Zellstoff erfolgen. Die komplette Reinigung wird in der Häuslichkeit des Tierhalters beendet.
Reinigung/Desinfektion
Fußböden und Gegenstände, mit denen der Hund Kontakt hat, sind täglich und nach Kontamination zu desinfizieren.
Tierbezogene Utensilien sollen wischdesinfiziert werden:
- Leine
- Spielzeug
- Weste und Ähnliches
Das Waschen der Decken erfolgt mindestens einmal pro Woche durch den Halter im häuslichen Bereich:
- möglichst bei 60 °C
- bei Kontamination Reinigung sofort
Matten und andere Gegenstände, die nicht gewaschen werden können, sind regelmäßig auszutauschen.
Bei der Lagerhaltung ist auf strikte Trennung zu krankenhausspezifischen Gegenständen zu achten.
Stand: Oktober 2022
Hygienebewusste Hundehaltung
- Therapiehunde.pdf[107 KB]
Weiterführende Informationen
Patienteninformation
(Auszug Basishygieneordnung der UMR)
Patienteninformation zur hygienebewussten Hundehaltung
Patienteninformation zur hygienebewussten Hundehaltung
Allgemein
In der Universitätsmedizin Rostock können im Bereich der
- Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie (KPP) auf allen Stationen (P1-9)
- Tagesklinik Bad Doberan
- auf den Stationen der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter (KJPP)
- Klinik für Forensische Psychiatrie
sogenannte „Therapiebegleithunde“ bzw. „Therapiebegleithunde in Ausbildung“ eingesetzt werden.
Die Vorgaben des LAGuS MV
- „Hygienische Anforderungen bei Tierbesuchen und tiergestützter Therapie in Gesundheitseinrichtungen von M-V (Stand November 2017)
sind zu berücksichtigen.
Risiken
Jede Tierhaltung birgt ein gesundheitliches Risiko, z. B. in Form von Infektions- und/oder Allergie-Risiken.
Therapeutische und pädagogische Unterstützungsmöglichkeiten müssen gegenüber gesundheitlichen Aspekten abgewogen werden.
Hygienehinweise zur Therapiebegleithund-Haltung
Mit den folgenden Hinweisen, die insbesondere die hygienischen Aspekte beinhalten, sind Sie einverstanden und halten Sie zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Tiere ein.
Räumlichkeiten
Der Therapiebegleithund wird eingesetzt: siehe unter Allgemein.
Er darf in keine anderen Bereiche (als die oben genannten) mitgenommen werden, insbesondere nicht in Speiseräume, Teeküchen und Küchen.
Sollte der Hund sich im Patientenzimmer aufhalten, darf dieser keinen Zugang zum Bett, dem Sanitärbereich oder zu Nahrungsmitteln haben.
Bei gutem Wetter kann ein Einsatz im Freien auf dem Klinikgelände stattfinden.
Verhaltensregeln
- Ein Gesichts- und Lippenkontakt zu Tieren sowie ein Belecken muss dringend vermieden werden. Falls es doch dazu kommt, ist die beleckte Körperstelle zu waschen bzw. zu desinfizieren.
- Kommt es zu einer Kontamination der Kleidung während des Tierkontaktes, ist diese zu wechseln.
- Vor und nach der Therapie mit dem Hund muss eine Händedesinfektion vorgenommen werden.
- Die tiergestützte Therapie erfolgt freiwillig, eventuell mit Ermutigung.
Kontraindikationen
Als Kontraindikationen werden berücksichtigt:
- Allergien
- akute Infektionen
- chronische Atemwegserkrankungen
- Kolonisation und Infektion mit MRSA und/oder anderen multiresistenten Erregern
- offene Wunden an den Extremitäten
- Abneigung gegen bzw. Angst vor Hunden
Stand: Oktober 2024
Patienteninformation zur Hygienebewussten Hundehaltung
Inhaltsverzeichnis
Basishygieneordnung (BHO)
Inhalt A
- Abfälle
- Abfalleimer
- Abfallsackhalter
- Absaugung
- AEMP
- Ameisen
- Änderungen Basishygieneordnung
- Aroma Diffusoren
- Atemtrainer
- Aufbereitung C-MAC Videolaryngoskop (KA)
- Aufbereitung von flexiblen Endoskopen (Rhinolaryngoskopen) SAA
- Aufbereitung von Patientenbetten und Umfeld (SAA)
- Aufbereitung von starren Endoskopen... (HNO-Behandlungseinheit) SAA
- Aufbereitung von starren Endoskopen... (Instrumentendesinfektionswanne) SAA
- Aufbereitung von TEE-Sonden (SAA)
- Aufbereitungskompendium
- Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (HO)
Inhalt B
- Badewannen
- Basishygiene
- Beatmung
- Beatmungspneumonien
- Behandlungsliegen
- Bekleidungsordnung
- Bereichskleidung
- Berufskleidung
- Bett
- Betten (SAA)
- Blasenkatheterismus
- Blumen
- Blutdruckmanschette
- Blutkulturen
- Blutzuckermessgeräte
- Bündelmaßnahmen ... Beatmungspneumonien
- Bündelmaßnahmen ... Gefäßkatheter-assoziierten Blutstrominfektionen
- Bündelmaßnahmen ... Harnwegsinfektionen
- Bündelmaßnahmen ... Peripheren Venenverweilkanüle
Inhalt H
- Haare
- Händedesinfektion
- Händehygiene
- Handschuhe
- Harnwegsinfektionen, Bündelmaßnahmen
- Hauschutzplan
- Hundehaltung
- Hundehaltung, Patienteninformation
- Hygienebeauftragte
- Hygienebewusste Hundehaltung
- Hygienemaßnahmen beim Transport von Patienten mit potentiell übertragbaren Erregern
- Hygienemerkblätter
- Hygieneordnung Dialyse
- Hygieneordnung OP
- Hygieneordnung AEMP
- Hygieneordnung Schwimmbad
- Hygieneregeln für Kamerateams im OP-Bereich/OP-Saal
- Hygienische Händedesinfektion