Basishygieneordnung der UMR

Hygienebeauftragte

Allgemein

Die Hygienebeauftragten stellen das fachspezifisch informierte Bindeglied zwischen der Krankenhaushygiene und den Fachabteilungen dar.

Hygienebeauftragte in der Pflege sowie Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich mit dem aktuellen Stand der Krankenhaushygiene vertraut zu machen (Basis-Hygieneordnung der UMR) und mindestens jährlich an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Hygienebeauftragte Ärztinnen/Ärzte

Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte beraten und unterstützen den Kranken­haushygieniker und die Hygienefachkräfte in ihrem Verantwortungsbereich.

Die Hygienebeauftragten sind beteiligt an der:

  • Umsetzung der Basishygieneordnung und ggf. spezieller Hygieneordnungen vor Ort
  • Dokumentation und Analyse hygienisch relevanter, diagnostischer und epidemiologischer Informationen
  • Örtliche Erhebung über Art, Ursache und Ausbreitung von Krankenhausinfektionen
  • Durchführung von Umgebungsuntersuchungen
  • Teilnahme an den routinemäßigen Hygienebegehungen
  • Bekämpfung von Krankenhausinfektionen durch Aufklärungs-, Kontroll- und Desinfektions-/Sterilisationsmaßnahmen
  • Verhütung von durch hygienische Missstände bedingten Schädigungen medizinischen Personals

Zur Förderung ihrer Kompetenz und zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten die Hygienebeauftragten Ärztinnen/Ärzte:

  • Mindestens einmal jährlich die durch § 23 IfsG geforderten Surveillance-Daten zu den nosokomialen Infektionserregern ihrer Fachabteilungen zusammen mit einer Erläuterung und Hinweisen für zukünftige lokale hygienische und infektiologisch-therapeutische Strategien
  • Auffällige Befunde des IMIKRO aus Umgebungs- und Wasseruntersuchungen werden gezielt im Bereich der jeweiligen Fachabteilungen mit dem zuständigen Hygienebeauftragten Arzt besprochen.
  • Telefonische und persönliche Beratung und Unterstützung durch Mitarbeiter des IMIKRO und der Hygienefachkräfte zur fortlaufenden Optimierung von Hygieneplänen und hygienischen Verhaltensweisen des Personals der Fachabteilungen
  • Die Information zu Sitzungen der Hygienekommission, um per Eingabe eigene Anliegen auf die Tagesordnung setzen zu lassen und diese als geladene Gäste persönlich zu vertreten
  • Die Teilnahme der Hygienebeauftragten an Fortbildungsveranstaltungen ent­sprechend der RL des RKI nach Anlage 5.3.5 ist zu fördern (Kurse Hygiene­beauftragte Ärzte)

Hygienebeauftragte in der Pflege

Die oder der Hygienebeauftragte in der Pflege ist Ansprechperson in Fragen der Hygiene und Infektionsprävention für die Hygienefachkräfte und das Stationspersonal.

Als Multiplikatoren tragen sie entscheidend zur Akzeptanz und Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen bei.

Sie wirken bei der Kontrolle und der Umsetzung der Hygieneanforderungen und bei der Erstellung und Bearbeitung der Hygienedokumente in ihrem Verantwortungs­bereich mit und tragen als Multiplikatoren entscheidend zur Akzeptanz dieser bei.

Hygienebeauftragte in der Pflege sind bei der frühzeitigen Wahrnehmung von Aus­brüchen und der Informationsweitergabe an die Hygienefachkraft maßgeblich beteiligt.

Sie nehmen an den routinemäßigen Hygienebegehungen in ihrem Bereich und an den 3 x im Jahr stattfindenden Arbeitskreisen der Krankenhaushygiene teil.

Stand: August 2018

Hygienebeauftragte


Inhaltsverzeichnis

Basishygieneordnung (BHO)