Basishygieneordnung der UMR

Hygienebeauftragte

Allgemein

Die Hygienebeauftragten stellen das fachspezifisch informierte Bindeglied zwischen der Krankenhaushygiene und den Fachabteilungen dar.

Hygienebeauftragte in der Pflege sowie Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich mit dem aktuellen Stand der Krankenhaushygiene vertraut zu machen (Basis-Hygieneordnung der UMR) und mindestens jährlich an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Hygienebeauftragte Ärztinnen/Ärzte

Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte beraten und unterstützen den Kranken­haushygieniker und die Hygienefachkräfte in ihrem Verantwortungsbereich.

Aufgaben

Betrieblich-organisatorisch

  • Vermittlung von Entscheidungen aus der Hygienekommission in ihre Bereiche
  • Multiplikatoren auch für neue gesetzliche Vorgaben in ihre Bereiche
  • Bindeglied zwischen dem Behandlungs- und dem Hygieneteam
  • Ggf. Mitglied der Hygienekommission
  • Mitarbeit in speziellen Arbeitsgruppen zu Fragen der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Koordination oder mindestens Mitsprache bei der Erarbeitung von abteilungs- oder klinikinternen Standards)

Abteilungs-/Bereichsbezogene Unterstützung des Hygienefachpersonals

  • Bei der Analyse der bereichsspezifischen Infektionsrisiken
  • Beim Erstellen bereichsspezifischer Kapitel des Hygieneplans
  • Bei der Fortbildung des Personals im Bereich Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
  • Bei der Durchführung der Infektionssurveillance im Zuständigkeitsbereich (Erreichen eines Konsenses über die erfassten Ereignisse)
  • Bei der abteilungs- oder klinikspezifischen Ausformulierung und der nachhaltigen praktischen Implementierung sogenannter Präventionsbündel zur Vermeidung von NI

Ausbruchsmanagement

  • Zeitnahes Erkennen und Melden von Infektionsausbrüchen (schon bei begründetem Verdacht) an die ärztliche Leitung, das Hygienefachpersonal und ggf. das Gesundheitsamt
  • Mitwirkung beim Ausbruchsmanagement (Mitglied des Ausbruchsteams)
  • Verantwortlich für die Abklärung infektiöser Komplikationen
  • Einleiten von Gegenmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Ausbruchsmanagementteam

Optimierung des Antibiotikagebrauchs

In seinem medizinischen Verantwortungsbereich trägt der hygienebeauftragte Arzt dazu bei, den Einsatz von Antibiotika in Zusammenarbeit mit

  • der klinisch-medizinischen Mikrobiologie und
  • der klinischen Infektiologie sowie,
  • wenn bereits etabliert, dem ABS-Team,

auf der Basis von

  • patientenspezifischen Aspekten,
  • Surveillance- und
  • Resistenzdaten

zu optimieren.

Die Hygienebeauftagten Ärzte nehmen an den routinemäßigen Hygienebegehungen teil.

Hygienebeauftragte in der Pflege

Die oder der Hygienebeauftragte in der Pflege ist Ansprechperson in Fragen der Hygiene und Infektionsprävention für die Hygienefachkräfte und das Stationspersonal.

Aufgaben

Betrieblich-organisatorisch

  • Kommunikationspartner bzw. Schnittstelle zu Mitarbeitern des Hygieneteams
  • Regelmäßige Teilnahme an Hygienefortbildungen/-schulungen
  • Multiplikatoren hygienerelevanter Themen auf der Station bzw. im Funktionsbereich
  • Teilnahme an Arbeitsgruppen/Qualitätszirkeln (wie z. B. Lenkungsgruppe Aktion Saubere Hände)

Abteilungs-/Bereichsbezogen

  • Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention von bereichs­spezifischen Infektionsrisiken
  • Mitwirkung beim Erstellen bereichsspezifischer Kapitel des Hygieneplans und Standards
  • Kleingruppenunterricht Stations-/Bereichsbezogen über korrekte Hygienepraktiken bei kritischen Pflegemaßnahmen
  • Tätigkeitsbezogene Umsetzung korrekter Hygienepraktiken im eigenen Verantwortungsbereich

Ausbruchsmanagement

  • Informationsweitergabe an das Hygienefachpersonal (HFK oder KHH), z. B. bei hygienerelevanten Auffälligkeiten
  • Organisatorische Mitwirkung

Die Hygienebeauftragten in der Pflege nehmen an den routinemäßigen Hygiene­begehungen in ihrem Bereich und an den 2-3 x im Jahr stattfindenden Arbeitskreisen der Krankenhaushygiene teil.

Stand: Oktober 2024

Hygienebeauftragte


Inhaltsverzeichnis

Basishygieneordnung (BHO)