Basishygieneordnung der UMR
Kenntnisnahme und Unterschriften
Jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin ist verpflichtet die Hygieneordnung einzuhalten.
Verantwortlich für die Einhaltung der im folgenden beschriebenen Verhaltensregeln und die Durchführung der Hygienemaßnahmen sind für den/die
Ärztlichen Dienst
- die leitenden Ärzte
Pflegedienst
- die Stationsleitung
Technischen Geräte und Einrichtungen
- die leitenden Ärzte der operativ tätigen Fachabteilungen bzw. das Dezernat Technik
Medizinisch radiologischen Assistenten
- die Gesamtleitung MTRA
Physiotherapeuten
- die leitenden Physiotherapeuten,
für die Tochtergesellschaften die jeweiligen Geschäftsführer*innen.
Mit ihrer/seiner Unterschrift bestätigt jede/jeder Mitarbeiterin/Mitarbeiter, dass sie/er den Inhalt der Hygieneordnung zur Kenntnis genommen hat.
Sie/er bestätigt weiterhin, dass sie/er alle zum Verständnis notwendigen Erläuterungen angefordert und erhalten hat.
Stand: November 2020