Basishygieneordnung der UMR
Kenntnisnahme und Unterschriften
Jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin ist verpflichtet, die Hygieneordnung einzuhalten.
Verantwortlich für die Einhaltung der im Folgenden beschriebenen Verhaltensregeln und die Durchführung der Hygienemaßnahmen sind für den/die
Ärztlichen Dienst
- Leitende Ärzte
Pflegedienst
- Stationsleitung
Technischen Geräte und Einrichtungen
- Leitende Ärzte der operativ tätigen Fachabteilungen bzw.
- Geschäftsbereich Bau/Betriebs- und Medizintechnik / Fachbereich Medizintechnik
Medizinisch radiologischen Assistenten
- Gesamtleitung MTRA
Physiotherapeuten
- Leitende Physiotherapeuten
Tochtergesellschaften der UMR
- Jeweilige Geschäftsführung
Mit ihrer/seiner Unterschrift bestätigt jede/jeder Mitarbeiterin/Mitarbeiter, dass sie/er den Inhalt der Hygieneordnung zur Kenntnis genommen hat.
Sie/er bestätigt weiterhin, dass sie/er alle zum Verständnis notwendigen Erläuterungen angefordert und erhalten hat.
Stand: Oktober 2022