Basishygieneordnung der UMR
Medizinprodukte
Allgemeines
Als Medizinprodukte bezeichnet man einzelne oder miteinander verbunden angewendete Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe oder andere Gegenstände, einschließlich der notwendigen Software, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind, die dabei:
- der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung/Kompensierung von Krankheiten bzw. Verletzungen oder Behinderungen
- oder der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs
- oder der Empfängnisregelung dienen sollen
und deren maßgebliche Wirkung nicht pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch (z. B. Nahrungsergänzungsmittel, Diätetika) bedingt ist.
Lagerung
Die Lagerung muss generell trocken und staubfrei erfolgen (Lagerung in geschlossenen Schränken oder Schubladen).
Die Fenster geschlossen halten, Personenbewegungen im Lagerraum sollen auf ein Minimum reduziert werden.
Wände, Decken und Fußböden des Lagerraumes sollen glatt, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen.
Keine Lagerung auf dem Fußboden.
Keine Lagerung von sterilen Medizinprodukten in „unreinen“ Räumen, sowie keine Lagerung von Abfall, Schmutzwäsche, Patientenutensilien oder kontaminierten Gegenständen etc. in einem Lagerraum für sterile Güter.
Die Art der Lagerung muss der Verpackung entsprechend gestaltet werden. Container können problemlos gestapelt werden.
Das First-in–First-out-Prinzip spielt bei der Lagerhaltung eine zentrale Rolle und muss beachtet werden.
Die Haltbarkeit ist abhängig von den Lagerbedingungen.
Die in der Richtlinie definierte Lagerdauer gilt nur bei sach- und fachgerechter Lagerung.
Medizinprodukte sind nach Ablauf der Lagerzeit einer validierten Aufbereitung zuzuführen oder zu verwerfen.
Lagerung von sterilen Medizinprodukten laut DIN 58953-8:2010 | ||
Verpackungsart | Lagerdauer | |
ungeschützt | geschützt | |
Primärverpackung | Alsbaldiger Gebrauch, d. h. innerhalb von 48 h (ist als Lagerungsart zu vermeiden) | Nicht länger als bis zum Verfallsdatum |
Sterilgut- | Laut Herstellerangaben! (max. 5 Jahre) | |
Aufbereitung
Nach Herstellerangaben aufbereiten bzw. Einwegprodukte verwerfen, sofern nicht eine explizite, valide Aufbereitungsvorschrift vorliegt.
Stand:Oktober 2025
Medizinprodukte
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