Basishygieneordnung der UMR
Medizinprodukte
Allgemeines
Als Medizinprodukte bezeichnet man einzelne oder miteinander verbunden angewendete Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe oder andere Gegenstände, einschließlich der notwendigen Software, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind, die dabei:
- der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung/Kompensierung von Krankheiten bzw. Verletzungen oder Behinderungen
- oder der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs
- oder der Empfängnisregelung dienen sollen
und deren maßgebliche Wirkung nicht pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch (z. B. Nahrungsergänzungsmittel, Diätetika) bedingt ist.
Lagerung
Die Lagerung muss generell trocken und staubfrei erfolgen (Lagerung in Schränken oder Schubladen).
Lagerung von sterilen Medizinprodukten laut DIN 58953 – 8:2003
Lagerdauer ungeschützt
Verpackungsart | Lagerdauer ungeschützt |
---|---|
Primärverpackung | Alsbaldiger Gebrauch, d. h. innerhalb von 48 Stunden |
Sterilgut- | Laut Herstellerangaben! (Maximal 5 Jahre) |
Lagerdauer geschützt
Verpackungsart | Lagerdauer geschützt |
---|---|
Primärverpackung | Nicht länger als bis zum Verfallsdatum |
Sterilgut- | Laut Herstellerangaben! (Maximal 5 Jahre) |
Medizinprodukte in Fächern oder mit Farbkodierungen bzw. in fester Reihenfolge von alt zu neu so lagern, dass sich die Entnahme und der Gebrauch des am längsten gelagerten Produkts als 1. erfolgt.
Medizinprodukte nach Ablauf der Lagerzeit einer validierten Aufbereitung zuführen oder verwerfen.
Aufbereitung
Nach Herstellerangaben aufbereiten bzw. Einwegprodukte verwerfen, sofern nicht eine explizite, selbst gefertigte valide Aufbereitungsvorschrift vorliegt.
Stand: November 2016
Medizinprodukte
- Medizinprodukte.pdf[23 KB]