Basishygieneordnung der UMR

Standardhygiene (Synonym Basishygiene)

Allgemeines

Die Standardhygiene beinhaltet Maßnahmen, die grundsätzlich in der Grund­versorgung bei allen Patienten in jeder Gesundheitseinrichtung durchzuführen sind.

Sie treffen als Verhaltenskodex für das gesamte Personal zu und sind konsequent zu beachten, wenn Tätigkeiten am oder in der Nähe des Patienten durchgeführt werden, die zu einer Kontamination/Kolonisation mit einem nachfolgenden Infektionsrisiko für den Handelnden, den Patienten und andere Personen führen können.

Ein Erregernachweis ist nicht Voraussetzung oder Bedingung für das Verhalten, da Blut, Körperflüssigkeiten, Exkrete wie Sekrete oder auch Schleimhäute bzw. Haut des Patienten als potentiell infektiös angesehen werden (z. B. HIV, HBV, MRSA).

Ziele der Standardhygiene aus Sicht des Patienten

  • Ausschaltung der Übertragung von Erregern, die nosokomiale Infektionen hervorrufen können

Ziele der Standardhygiene aus Sicht des Personals

  • Eigenschutz vor Erregern von Infektionskrankheiten, einschließlich der Befalls-krankheiten durch Vermeidung von Blutkontakt und anderen Übertragungswegen

Ziele der Standardhygiene aus Sicht der übrigen Bevölkerung

  • Vermeidung der Übertragung der Erreger bei
    • Aufbereitung (z. B. Wäsche)
    • Entsorgung (z. B. Abfall) oder
    • Wartung wie Reparatur von Medizinprodukten (z. B. flexible Endoskope, Beatmungsgeräte)

Elemente der Standardhygiene

1. Händehygiene

Die Händehygiene ist die wichtigste Maßnahme der Standardhygiene und umfasst:

Hygienische Händedesinfektion

  • Effektivste Maßnahme zur Verhinderung der Übertragung von Infektionskrank­heiten und Erregern
  • Personalschutz

Händewaschen

  • Ergänzende Maßnahme zur Händedesinfektion
  • Eigenständige Maßnahme zum Patienten- und Personalschutz

Handpflege

  • Zur Vermeidung von Hautirritationen
  • Patienten- und Personalschutz

2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) des Personals

Die PSA soll verhindern, dass die Berufs- oder Bereichskleidung kontaminiert wird und dadurch Krankheitserreger verbreitet werden.

Die PSA bildet eine mechanische Barriere zwischen dem Träger und seiner Umgebung (wird auch als „Barrieremaßnahme“ bezeichnet).

Zur PSA gehören

  • Schutzkittel
  • Flüssigkeitsdichte Einmalschürze
  • Medizinische Einmalhandschuhe
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Atemschutzmaske (FFP2 bzw. FFP3)
  • Kopfhaube
  • Augenschutz
  • Visier („Shield“)

3. Pflegeutensilien, Medizinprodukte und Wäsche

siehe

Pflegeutensilien

  • Patientenbezogener Einsatz und adäquate Aufbereitung (Reinigung/Desinfektion) oder Entsorgung bei Einmalprodukten (überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes)

Medizinprodukte

  • Aufbereitung nach Kontamination bzw. Anwendung am Patienten (überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes)

Wäsche

  • Wechseln, Einsammeln und desinfizierende Waschverfahren dienen dem Patienten- und Personalschutz

4. Flächendesinfektion und Reinigung

  • siehe BHO/Desinfektion
  • Routinemäßig für reine Arbeitsflächen und patientennahe Haut- und Handkontaktflächen (überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes)

5. Abfallentsorgung

  • siehe Abfallordnung der Universitätsmedizin Rostock
  • Personal- und Patientenschutzmaßnahme

6. Vermeidung von Verletzungen

Der Einsatz von sicheren Blutentnahmesystemen und Sicherheitsflexülen sowie die sofortige und sichere Entsorgung scharfer und spitzer Gegenstände dienen überwiegend dem Personalschutz.

Kanülen (auch sichere Systeme), Nadeln, Skalpellklingen und andere scharfe Gegenstände sind in der Nähe des Arbeits-/Anwendungsortes in einem stich- und bruchsicheren Behältnis mit einem Sicherheitsdeckel zu entsorgen.

Stand: November 2024

Standardhygiene