Hygienemerkblätter (HMB) der UMR

Hepatitis B/C/D

Meldepflicht

Verdacht, Nachweis, Erkrankung, Tod namentlich zu melden an:

Gesundheitsamt
Abteilung Infektionsschutz
Paulstraße 22
18055 Rostock
0381 381 9552

  • Pflichtformular laut Infektionsschutzgesetz § 6 (1)
  • Formulare sind hier bzw. im SAP abrufbar
  • Meldepflichtig ist der feststellende Arzt

Darüber hinaus ist der direkte oder indirekte Nachweis durch den Leiter des diagnostizierenden Labor namentlich zu melden:

  • für HBV und HDV im Fall des Hinweises auf eine akute Infektion;
  • für HCV für alle Nachweise, sofern nicht bekannt ist, dass eine chronische Infektion vorliegt (§ 7 (1) IfSG)

Erreger

Hepatitis B-Virus

Hepatitis C-Virus

Hepatitis D-Virus (nur in Verbindung mit Hepatitis B-Virus-Infektion)

Infektiöses Material

Körperflüssigkeiten, 

  • insbesondere Blut;
  • Sperma,
  • Vaginalsekret

Übertragungsweg

  • Stich- und Schnittverletzungen,
  • sonstige ggf. auch kleine Verletzungen,
  • Schleimhautkontakt,
  • Aerosole bei Verletzung des Patienten im Respirationstrakt (z. B. zahnärztliche Behandlung!)

Inkubationszeit

HBV

40-200 Tage
(im Durchschnitt 60-90 Tage)

HCV

2-24 Wochen
(im Durchschnitt 6-9 Wochen)

Dauer der Infektiosität

HBV

Bei ca. 80 % der Betroffenen wegen spontaner Ausheilung

  • < ½ Jahr

Bei den restlichen 20 % ohne eine spezifische Behandlung sowie bei der überwiegenden Mehrzahl von HCV-Infizierten ohne eine spezifische Behandlung:

  • langfristig
    (d. h. im Bereich von Jahren, wenn nicht lebenslang)

Für HDV-Infizierte bestimmt die aktive HBV-Infektion die Infektiosität.

Für HBV- und HCV-Infizierte gilt:

Die Infektiosität sinkt unter einer spezifischen Therapie innerhalb weniger Wochen in der Regel unter die Gefahrengrenze.

Gegen HBV geimpfte Mitarbeiter und Kontaktpatienten sind in der Regel gegen die HBV-Infektion geschützt (ggf. Impftiter rasch bestimmen lassen).

Diagnostik (zum Erstnachweis bzw. Verlauf)

Serum auf Antikörper und Antigene,

Ggf. EDTA-Blut für die PCR in die Virologie

Viruslast mittels PCR (Virologie) zur Bestimmung der Infektiosität

Hygienemaßnahmen/Schutzmaßnahmen

Isolierung/Entisolierung

In der Regel nicht erforderlich

Ausnahme: Blutender Patient, unkontrollierbar aggressiver bzw. verwirrter Patient;

Eine eigene Toilette/Toilettenstuhl ist in der Regel nicht notwendig.

Ausnahme: Unbehandelter, schwer lenkbarer HBV-Patient mit unkontrol­lierbaren Blutungen (z. B. bei Fissuren, Hämorrhiden, Menses).

Kontaktpatienten

Von Indexpatienten mit geringer HBV-Viruslast bzw. unter laufender anti-HBV-Therapie sowie von HCV-Patienten geht in der Regel keine Gefahr für Mitpatienten aus.

Ferner sind gegen HBV geimpfte Kontaktpatienten nicht gefährdet.

Besucher

Standardhygiene ist ausreichend.

Es gelten daher keine weiteren Einschränkungen für Besucher, Studierende und Mitarbeiter anderer Bereiche.

Ambulanter Bereich/Aufwachraum

Standardhygiene ist ausreichend.

Händedesinfektion

Händedesinfektion gemäß Basishygieneordnung.

Alle im Hause verfügbaren Händedesinfektionsmittel sind geeignet.

Einwirkzeit beachten!

Einmalhandschuhe

Erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körper­flüssigkeiten oder Ausscheidungen.

Nach dem Ablegen hygienische Händedesinfektion!

Schutzkittel

Erforderlich, wenn mit Verspritzen von kontaminiertem Material gerechnet werden muss.

Mund-Nasen-Schutz/Schutzbrille

Erforderlich, wenn mit Aerosolbildung oder Verspritzen von Blut, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen zu rechnen ist (z. B. Intubation, Absaugung, etc.).

Wäscheentsorgung

Entsorgung im fest verschlossenen Wäschesack.

Geschirr

Geschirrspülautomat, Betriebstemperatur > 60°C

Sofern vorhanden, chemisch-thermische Desinfektion mit Gewerbegeschirrspüler

Pflege-/Behandlungs- und Untersuchungsgeräte und-Hilfsmittel (Medizinprodukte)

Nach Gebrauch desinfizierend reinigen bzw. Aufbereitung nach Herstellerangaben bzw. verwerfen.

Abfallentsorgung

Normale Entsorgung (‘‘Krankenhausspezifische Abfälle‘‘- AS180104/180101/Abfallgruppe B);

Fäzes und Urin in die Kanalisation

Flächendesinfektion

Desinfektion nach Kontamination, bei Entlassung bzw. routinemäßig laut Basishygieneordnung
(siehe BHO/Desinfektion).

Desinfektionsmittel laut Desinfektionsplan

Patiententransfer

Beim Transport sind keine Besonderheiten zu beachten.

Standardhygiene ist ausreichend.

Besonderheiten im OP

Neben der allgemeinen Standardhygiene im OP oder der Funktionsabteilung ist das Tragen von doppelten Handschuhen sowie Gesichtsschutz (Augenschutz) sinnvoll.

Besonderheiten für das Personal

Nicht-immunes Personal
(mit Patientenkontakt, Labor- und Entsorgungspersonal sowie Reinigungspersonal) muss sich einer Impfung unterziehen (ArbSchG!), ansonsten ist eine Beschäftigung mit Expositionsrisiko nicht möglich.

Simultanimmunisierung nur bei HBV-Exposition:
ist bei nicht-immunem Personal postexpositionell umgehend zu veranlassen.

Bei Rückfragen Information durch den Betriebsärztlichen Dienst!

Schwangere Mitarbeiterinnen

Kontakt mit dem Patienten ist unter strikter Einhaltung der Standardhygieneregeln erlaubt.

Invasive Maßnahmen dürfen nicht durchgeführt werden.

Stand: August 2020

Hepatitis B/C/D